Geschichte der adligen Familie von Stommel/11
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62. Dieser Johann von Stommel gehört als Gelehrter und Staatsmann zu den bedeutenderen Männern Kölns. 1399 wurde er in der Philosophie zum Magister promivirt, zwei Jahre nachher zum Doctor der Rechte und noch etwas später zum Doctor der Theologie. Fünf und zwanzig Jahre versah er (bis 1436) das Amt eines Protonotarius, und erhielt dafür vom Senat die ehrenvollste Anerkennung. Man entband ihn auf sein Gesuch 1436 von den Arbeiten dieser Stelle, ließ ihm aber sein volles Einkommen mit dem Ersuchen, fernerhin seine Erfahrungen und Kenntnisse dem Senate micht entziehen zu wollen. Wirklich leistete er der Stadt noch fernere wichtige Dienste. Im J. 1442 war er in städtischen Angelegenheiten Gesandter beim Kaiser Friedrich, und 1448 war er in der bekannten Streitigkeit der Scheffen und des Senats Wortführer im Namen der Stadt und brachte diese verwickelte Angelegenheit durch seine Umsicht zu einem guten Ende. Bei alledem ließ er sich auch seinen Dienst als Kanonicus des Apostelstifts so angelegen sein, daß er in Kurzem durch die Wahl des Kapitels zu der Würde eines Scholasters und demnächst des Dekans stieg. Er starb 1455 den 15. October und liegt unter dem von ihm dotirten Laurenzaltar in der genannten Stiftskirche begraben. Dieser Altar wurde deshalb mit folgendem, ihn betreffenden Epithaphium versehen:
templique decanus hic autor †.
Johann erbaute auch den Johannisaltar, dotirte den Kreuzaltar und den Altar in der Michaeliskapelle derselben Kirche, und vermachte letzterer eine silberne Monstranz mit dem goldnen Bildniß des h. Vitalis, ein mit kostbaren Gemälden versehenes Antiphonarium, ein Psalter und andre Schätze. Auch den Kreuzbrüdern in Köln machte er reiche Schenkungen. Vergl. Matrikel der k. Univers. Band I. Fol. 34 u. 88. Band II Fol. 40. Copirbuch L. Fol. 10. C. Fol. 42 im Stadtarchiv. Copirbuch und Necrologium des Apostelstifts im Prov.-Archiv zu Düsseldorf. Urkunden der Kreuzbrüder ebendas. Gelenius de admir. col. magn. pag. 499. Alfteri inscriptiones patriae u. Familienarchiv. Hamm concordia.
63. Dieser Everhard von Stommel saß 1451, 54 und 57 im Senate, wurde 1454 mit Goddert von Wasserfaß zum Bürgermeister erwählt, starb aber vor dem Regierungsantritt. Copialbuch F. im Archiv der Stadt Cöln. Die Schreine erwähnen seiner Brig. Lahnen 1446 et 1486. Seine Tochter Sibilla heirathete den seiner Zeit viel geltenden Dr. j. Peter Heymann.
64. Von diesem Johann Wilhelm von Stommel sprechen die Schreine sehr häufig, namentlich 1474, 1475 und 1485 col. lat. plat. 1465, 1479 litis et lupi, 1481 Brandenb. 1482 Laur. I., wo er mit seiner ersten Frau Elisabeth, einer Tochter des Scheffen Peter von Caldenberg, vorkommt, welche am 22. Nov. 1483 starb, und deren Testament 1483 novum forum und 1485 col. lat. plat. zu lesen ist; dann 1484 Camp. wo er Haus Holunder und 1492 arsb. sent., wo er Compestershaus erwirbt, endlich 1484 Camp. 1487 Eccardi, 1492 arsb. sent. 1494 Nid. general. und Camp. 1519 col. lat. pl. et graec. for., wo er und seine zweite Frau Mettildis von Rit vorkommen und zwar letztere seit 1494 als Vormünderin ihrer beiden Kinder. Von diesen Kindern ist auch noch an andern Stellen die Rede, nämlich 1494 Camp. 1508 vet. port. 1519 col. lat. pl. 1550 col. cleric.. Vergl. das Copialbuch des Klosters St. Maximin in Köln im Prov.-Archiv zu Düsseldorf Seite 109.
Anmerkungen zur Stammtafel C.
Geschichte des Jülich'schen Lehens „Neuenhof“.
Aus den Acten im Düsseldorfer Archiv und andern Archivalien.
(Die Zahlen zeigen den Band und das Blatt der ersteren an.)
65. Johann von Stommel heirathete 1435 Beilgen, (Sibilla) die Tochter des Ritters Daem von Neuenhof, und erhielt durch sie, die Erbtochter, im Heirathsvertrag das Lehn Neuenhof verschrieben (I. 39). Dieses Lehen, im Amt Bergheim bei Glessen gelegen, war anfänglich Eigenthum der Dynasten von Bergheim. Walram, der letzte derselben, hinterließ es seinem Anverwandten, dem Grafen Gerhard von Jülich, der es 1312 an Rabodo, Herrn zu Odenkirchen, derartig gegen den Hof zu Drove vertauschte, daß er es zu Lehn trug. Rabodo vererbte es nur bis auf seinen Enkel ebenfalls[GWR 1] Rabodo genannt, dessen einzige Tochter sich 1406 mit Daem von Bleysteden, jetzt Daem von Neuenhof, verheirathete und diesem die Eingangs genannte einzige, an Joh. v. St. verheirathete Tochter Sibilla gebar.
Johann von Stommel wurde 1465 von Herzog Reinhard mit Neuenhof belehnt, blieb aber nicht unangefochten im Besitze. Daem hatte von einer zweiten Frau einen Sohn Engelbrecht und eine an den Bastart von Belle verheirathete Tochter hinterlassen. Diese machten unserm Johann das Lehn streitig. Der Streit nahm ein ernstes Ansehen als Johann starb und dessen Sohn Arnold von den übrigen Söhnen und Enkeln Johanns (I. 45, 55, IX. 264) Neuenhof zugetheilt erhielt. Jetzt hielten die beiden anderen Pretendenten es für geeignet, ihre Ansprüche geltend zu machen, feindeten sich aber zunächst selbst an. Wilhelm von Bernsaw, der mächtige fürstliche Rath, dem Engelbrecht schlauerweise seine Ansprüche verkauft hatte, setzte sich behende als der erste in den Besitz des Lehngutes, wurde aber von dem verwegenen Bastard mit Gewalt daraus vertrieben (I. 46, 48.). Doch auch er, der sich in der Burg verschanzte, mußte weichen. Arnold v. St. erstritt sich beiden gegenüber auf gerichtlichem Wege sein Recht und erhielt 1501 durch den Spruch der Scheffen zu Jülich, an welchem auch der Landdroste mit 10 fürstlichen Räthen Theil nahm und durch ein späteres Austrägal-Gericht[GWR 2] 1515 das Lehn zugesprochen (I. 52, 54).
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ Druckfehler in Textvorlage: ebenfall
- ↑ Gericht zur Schlichtung der Streitigkeiten deutscher Fürsten; siehe Eintrag Austrägal-Gericht (sub tragen). In: Paul Immanuel Fuchs: Deutsches Wörterbuch auf etymologischer Grundlage, mit Berücksichtigung wichtiger Mundart- und Fremd-Wörter sowie vieler Eigennamen. Stuttgart: Hobbing & Büchle 1898, S. 304. Digitalisat in der DigiBib (16.8.2011)