Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/043
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men an von einem Dorfe in der Nähe des Klosters Rhena bei Wismar. Sie erscheinen sehr häufig schon in den Urkunden aus der letzten Hohenstaufenzeit: ein „Johannes de Bulowe“ kommt schon unter den Zeugen und Bürgen vor in dem Grenz- und Heirathsvertrage der wendischen Fürsten von Mecklenburg mit den deutschen Grafen von Schwerin, ausgefertigt am 30. Oktober 1230[1] . In der Stiftungsurkunde des Klosters Rhena d. d. Gadebusch 16. Sept. 1237[2] spricht der Herr von Mecklenburg: „Johannes, Dei gratia Magnopolensis Dominus“, wie er sich schreibt, von einem „dominus Johannes“ und einem „dominus Godefridus de Bulowe“, deren er als Wohlthäter des neugestifteten Klosters gedenkt. In einer Urkunde des Johannes-Klosters zu Lübeck vom 2. Januar 1245[3] heißt es: „Testes sunt etx.: milit es Slaviae: Godefridus de Bulowe“; hier ist also die wendische Abstammung dieses Stammvaters Gottfried urkundlich beglaubigt. Innerhalb einhundertfünfundzwanzig Jahren 1250—1375 stellte diese Familie fünf Bischöfe von Schwerin. Johann von Bülow, Ritter auf Wedendorf im Amte Gadebusch, war einer der vierzehn Vormünder der Kinder des 1329 gestorbenen Fürsten Heinrich des Löwen von Mecklenburg und wie der oben er-