Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/115
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Schreiben an Wengersky besagte:„Er weise ihnen nur dies mein Schreiben mit Warnung, sie sollen die Impertinenzien einstellen oder es wir5d Ihnen nichts Gutes daraus erfolgen.“ Einen Punkt, den die mecklenburgische Ritterschaft drei Jahrhunderte lang mit ihrer Landesherrschaft zum ewigen Widerreden und Difficultiren gebraucht hat, den Punkt vom „Modus contribuendi“, machte Wallenstein, der nur drei Jahre in Mecklenburg regiert hat, mit sehr kurzem Prozeß ab. Er schrieb unterm 3. September 1628 aus dem Feldlager bei Wolgast an Wengersky: „Aus seinem Schreiben vernehme ich, daß die Stände in Mecklenburg nicht gerne wollen kommen auf den neuen Modum contribuendi, wie auch, daß die Contribution nicht auf Monate, sondern auf eine gewisse quota soll gerichtet werden. Nun habe ich das Alles wohl zuvor bedacht und befehle ihm, daß ich weder vom Modo, noch von dem, daß die Contribution auf die Monate soll gerichtet werden, will weichen; dahero denn er ihnen solches andeuten soll und sie warnen, daß sie mir keine Ursach zu etwas anders geben sollen.“
Der Statthalter, Obristlieutenant Albrecht Wengersky, an den diese zweckdienlichen Schreiben Wallenstein's ergingen un der Kanzeler Eberhar Eltz, welche beide, so zu sagen, neben dem aus eingebornen Edelleuten formirten Geheimen Rath das Cabinet bildeten waren eben so gestrenge hochgebietende Herren, als ihr Herr einer war. Als die mecklenburgische Ritterschaft, die Huldigung an Wallenstein thun sollte, brachte sie ihren uralten Huldigungseid mit, nach dem sie sich zu schwören