Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/137
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1. April ein Befehl an Herzog Adolf Friedrich erging, der Mutter den Sohn abfolgen zu lassen und derselben Bediente nicht zu turbiren.
Die Wittwe schrieb nun den 17. April an die Landstände, legte die kaiserlichen Mandate in ihrer Sache bei und beklagte sich, daß ihr nicht allein die Vormundschaft, sondern auch der Sohn selbst genommen worden. Die Stände aber sahen diese Schrift als eine Sache an, darin sie der fürstlichen Wittwe nicht helfen könnten.
Die Fürstin wandte sich darauf nochmals an den Kaiser und erhielt am 4, September ein Interlocut: „daß der Herzog Adolf Friedrich sein Recht um Vormundschaft aus den Verträgen, des fürstlichen Hauses Reversalen und aus des Landes Gewohnheit erweisen, die Wittwe aber zu Güstrow in Ruhe lassen, ihr alles Abgenommene erstatten, auch ihren Räthen freien Zutritt gönnen solle, bis der Kaiser hierüber die Kurfürsten zu Rathe gezogen."
Die Sache kam nun in eine weitläuftige Verhandlung und Ausführung, eine Menge Schriften und Gegenschriften, nach damaligem Gebrauche aus großen Folianten der Rechtslehrer mit Anführung vieler Blätter bestärkt, wurden gewechselt: das Finale war: der Herzog leistete den kaiserlichen Befehlen nicht Gehorsam, der Prinz ward der Mutter nicht herausgegeben, er ward lutherisch erzogen und ist auch lutherisch gestorben, er war ein vortrefflicher Herr, einer der besten Fürsten, die das Haus Mecklenburg gehabt hat, mit ihm erlosch das Haus Güstrow 1695, ich komme später noch einmal auf ihn zurück.