Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/010

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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dem Jahre 1808. erhobenen Kollectengeldern einen Kapitalstock von beiläufig 6000 fl. bilden, dem Institute zuzuwenden gnädigst geruhet; auch verordnet
4.) daß die zeither aus der Dispensationskasse an Wittwen und Waisen der Schullehrer gegebene Unterstützungen, bei deren Heimfalle, bis zum Betrag jährlicher 150 fl., dem Institute zuwachsen sollen.
5.) Daß die wohlstehenden Kirchenkasten aufgefordert werden sollen, einen ihren Kräften entsprechenden Beitrag alljährlich an die Kasse des Instituts, jedoch nur so lange, bis dasselbe zur Selbstständigkeit gekommen seyn werde, zu entrichten.
6.) Daß von der jährlichen Einnahme des Instituts, bis zu dessen vollständigen Dotation, eine gewisse Summe zur Vermehrung des Kapitalfonds alljährlich zurück und rentbar angelegt; das erübrigende aber unter die sämmtlichen vorhandenen Wittwen und Waisen, und zwar vor der Hand nach zwei Klassen, vertheilt werde. Die untere Klasse soll alle mit 200 fl. oder geringer bezahlten, die obere aber alle höher besoldeten Lehrer in sich begreifen.
7.) Den Wittwen der oberen Klasse sollen bei dieser Vertheilung eben so viele Thaler, als die Wittwen der unteren Klasse Gulden aus derselben erhalten, als Pension verabreicht werden; wobei jedoch , und bis zu größerer Selbstständigkeit des Institutes, vor der Hand die Zahl von 50 (respective Thaler oder Gulden) als Maximum eines Wittwen- oder Waisen-Gehaltes anzusehen seyn solle.

Großherzogliches Geheimes Staats-Ministerium bringt diese väterlichen Gesinnungen Seiner Königlichen Hoheit vorläufig zur allgemeinen Kenntniß, mit der weiteren Zusicherung, daß nach vollendeten vorbereitenden Arbeiten das, die übrigen Verhältnisse näher bestimmende, organische Gesetz unverzüglich erfolgen werde.

Darmstadt den 9ten Juli 1819.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
Wreden. Wernher.
vt. Hoppé.



Erweiterung des protestantischen Schullehrer-Seminars zu Friedberg.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben, überzeugt von der Wichtigkeit und dem Werthe gehörig gebildeter Volks-Schullehrer, im Jahre 1817 bekanntlich die Errichtung eines Schullehrer-Seminars zu Friedberg für die gesammten evangelischen Landestheile des Großherzogthums gnädigst beschlossen. Obgleich diese Anstalt jetzo kaum seit einem und einem halben Jahre besteht, so hat sie dennoch, besonders durch die sehr thätigen Bemühungen ihres würdigen Directors, des Professors Roth zu Friedberg, den