Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/016
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819 | |
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Orts-Steuer-Kapital des extraordinairen Steuer-Fußes Lit. B., einschließlich der Peräquatur- und Untererhebgebühr, 318/100 Pfennig.
- Zwingenberg den 8. Juli 1819.
Pistor.
Nach der unterm 11ten May 1819. zur Prot. Ziffer 1111. erfolgten Genehmigung Großherzoglicher Regierung in Darmstadt sollen in den genannten Gemeinden die Beiträge zur Unterstützung der Armen erhoben werden. Von den zu erhebenden 57 fl. 10 kr. 2 pf., einschließlich der Peräquatur und Unterheb-Gebühr, kommt hiervon auf den Gulden Landes-Steuer-Capital des extraordinären Steuerfußes Lit. B. 315/100 Pfennig.
- Zwingenberg, den 8ten Juli 1819.
Pistor.
Nach Rescript Großherzogl. Regierung vom 26. Juni 1819 zur Protokoll-Ziffer 6791 sollen zur Bestreitung der Abtsteinacher Centkasse-Ausgaben für vorbesagte Jahre mit 1050 fl. einschließlich der Repartitions-, Heb- und Zeitungs-Inseratgebühren, nach dem ordinären Steuerfuße ausgeschlagen und erhoben werden, wobei auf einen Gulden Ortssteuer-Capital ein Beitrag von 0,6826 Pfennig kommt.
- Waldmichelbach am 8. Juli 1819.
Weyland.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben am 19ten des vorigen Monats, die nachgesuchte Entlassung des bisherigen Justiz-Kanzlei-Assessors Jacob Geyger, zu Hungen, aus seinen zeitherigen Dienstverhältnissen, zu genehmigen und zu bestätigen, denselben als weltliches Mitglied des Unter-Consistoriums zu Rödelheim, zu konfirmiren und, ihm unter gleichem dato, das Prädicat als Justiz-Rath, beizulegen - und am 24ten desselben, dem prakticirenden Arzte, Doctori medicinae Ludwig Thom dahier, die in Erledigung gekommene Physikats-Arztsstelle, in den Aemtern Umstadt, Otzberg, Babenhausen und Schaafheim, zu übertragen gnädigst geruhet.
Druckfehler. S. 12. Z. 4. l. durch einen Steuerausschlag.