Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/079

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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2.) für die immer steuerbaren Forensen, so wie für diejenigen
vormals Steuerfreien, welche schon zu den vor 1801 kontra-
hirten Kriegsschulden beigetragen haben
1 kr. 2,7691 pf.
3.) für die vormals Steuerfreien, welche erst seit 1807 zu den
Kriegsschulden konkurrenzpflichtig sind
1 kr. 1,1528 pf.
Gießen den 22ten September 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Ausschlag der diesjährigen Kommunalbedürfnisse in den Gemeinden des Amts Vilbel.

Der Ausschlag, welcher den Gemeinden des Amts Vilbel zur Bestreitung ihrer Kommunalbedürfnisse für das Jahr 1819. bewilligt worden ist, beträgt auf einen Gulden Ortssteuerkapital:

colspan=2
derGemeinds-
glieder.
der Nichtgemeinds-
glieder von immer
steuerpflichtigen Objekten.
von vorhin steuer-
freien Objekte.
kr.
pf.
kr.
pf.
kr.
pf.
in der Gemeinde Vilbel
4
2,04114 9 0,19933 - 3,75793
" " " Rodheim
-
1,5172 1 3,04150 1 3,04150
" " " Obereschbach
2
0,0909 2 0,4180 2 0,4180
" " " Niedereschbach
-
2,2510 1 2,068 1 1,060
" " " Steinbach
1
1,085 1 1,6600 1 0,4707
" " " Holzhausen
-
2,346 2 2,9333865 2 1,6391
Gießen den 29ten September 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Die Erhebung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinden des Amts Lich.

Der Ausschlag, welchen die unterzeichnete Behörde unterm heutigen zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinden des Amts Lich für das Jahr 1819 genehmigt hat, beträgt auf den Gulden Steuerkapital: