Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/103

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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es für nöthig, die Ausführung Unseres Entschlusses, durch eine neue ständische Verfassung ein noch festeres Band zwischen Uns und Unseren getreuen Unterthanen zu knüpfen, auf den Mai dieses Jahre zu verschieben.
      Wir hofften, daß bis dahin nicht nur der eben angegebene Zweck vollständig werde erreicht worden seyn, sondern daß es auch Unserm Geheimen-Staats-Ministerium gelingen würde, bis zu diesem Zeitpunkte, alle die schwierigen vorbereitenden Arbeiten, welche Wir demselben anbefohlen hatten, zu vollenden und auch in den alten Landen alle diejenigen Verhältnisse zu ordnen, welche, ungeordnet, sich einer Repräsentation, wie sie die Lage Unserer Lande fordert, hindernd entgegen stellen mußten.
      Trotz der angestrengtesten Bemühungen Unserer obersten Staats-Behörde ist diese Hoffnung, jedoch nur zum Theile in Erfüllung gegangen. Die neue und bessere Ordnung der Verhältnisse der Standesherrn Unsers Großherzogthume, ohne welche der diesen achtbaren Staats-Angehörigen gebührende Antheil an der Repräsentation nicht bestimmt, oder auf eine heilbringende Art ausgeübt werden konnte, hat erst in diesen neuesten Tagen Unsere höchste Sanction erhalten können und zu manchen Einrichtungen, von deren Vollendung Wir eine einfachere und bestimmtere Administration erwarten, sind nur erst die Grundsteine gelegt worden.
      Wir hegen deßwegen zwar die Ueberzeugung, daß der erste Landtag für Uns und für Unsere geliebten Unterthanen befriedigendere Resultate herbeiführen würde, wenn er bis zu dem folgenden Jahre ausgesetzt bleiben könnte. Da Wir indessen Unsern Vorsatz, in dem May dieses Jahrs Unsere getreuen Stände um Uns zu versammeln, einmal öffentlich ausgesprochen haben, so muß der Rücksicht auf die Erfüllung Unsere heiligen Regenten-Worte jede andere weichen.
      Durch diese Rücksicht bewogen haben Wir Uns entschlossen, nunmehr durch diese Urkunde für Unsere Lande eine neue Landständische Verfassung zu gründen.
      Indem Wir wünschen, daß Unsere getreuen Unterthanen diese Urkunde als ein neues Unterpfand Unserer alten Liebe mit Dank aufnehmen mögen und indem Wir hoffen, daß es der göttlichen Vorsehung gefallen werde, aus diesem Unserem Entschlusse eine neue, reiche Quelle des Heils und des Segens für Uns, Unser Großherzogliches Haus und Unser gesammtes Volk hervorgehen zu lassen, haben Wir daher verordnet und verordnen hiermit Folgendes: