Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/118

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
<<<Vorherige Seite
[117]
Nächste Seite>>>
[119]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



und die von Uns ernannte Commission zur Leitung der Wahlen des Adels ihre Thätigkeit beginnen.
      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedruckten Staats-Siegels.
      Darmstadt den 24. März 1820.
(L. S.)

LUDEWIG.
von Grolman.



Die Ernennung einer Commission zur Leitung der Wahlen des Adels.

      Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, haben zu der in den Artikeln 2., 3. und 4. der Verordnung über die Wahlen zur Kammer der Abgeordneten bestimmten Commission den Großherzoglichen Geheimen-Referendair Freiherrn von Gruben dahier zu ernennen geruhet. Die in dem Artikel 2. dieser Verordnung genannten adlichen Grund-Eigenthümer haben sich daher zu dem ausgesprochenen Zweck möglichst bald an ihn zu wenden.
      Darmstadt, den 25. März 1820.

Auf besonderen allerhöchsten Befehl.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. Jaup.



Bestätigung einer zum Besten des katholischen Kirchenfonds zu Holzhausen, und zur Verbesserung der Pfarreien Engelthal und Rockenberg, gemachten milden Stiftung.

      Zum Besten des katholischen Kirchenfonds zu Holzhausen, und zur Verbesserung der Pfarreien Engelthal und Nockenberg hat ein edler Wohlthäter vor seinem Tode drei kaiserl. königl. Oesterreichische Obligationen, jede von 5000 fl., in sichere Verwahr gegeben und gebeten, daß sein Name verschwiegen werde.
      Des Großherzogs Königl. Hoheit haben diese wohlthätige Stiftung landesherrlich zu bestätigen gnädigst geruht und gestattet, daß die Schenkungen acceptirt und ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden.
      Darmstadt den 2. März 1820.

Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. von Wreden. Freiherr von Gruben.
Hoppé.