Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/178
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Juristische Encyclopädie lehren der Professor Dr. Marezoll und der Privatdocent Dr. Büchner, und zwar Letzterer nach Hugo, täglich von 8-9 Uhr.
Die Wissenschaft des rechtlich Nothwendigen und Möglichen in den Gesetzgebungen und Verhältnissen der Völker, oder das sogenannte Natur- und Völker-Recht trägt der Privatdocent Dr. Büchner nach Gros täglich von 4-5 Uhr vor.
{NE}}Deutschlands Geschichte lehrt von 2-3 Uhr der Geheime Rath Professor Dr. Musäus.
Die Geschichte und Alterthümer des deutschen Rechts mit Rücksicht auf die Staats-Geschichte Deutschlands trägt der Privatdocent Dr. Bender nach seinem Grundrisse der deutschen Staats- und Rechtsgeschichte täglich von 8-9. und zweimal von 4-5 Uhr vor.
Das deutsche Privatrecht lehren der Geheimerath Professor Dr. Büchner täglich von 3-4 Uhr und der Professor Dr. Marezoll täglich von 11-12 Uhr und zwar der Erstere nach Krüll und der Letztere nach eigenem Plan mit Rücksicht auf Runde.
Die Institutionen des heutigen römischen Rechts lehrt nach Mackeldey der Oberappellations-Gerichts-Rath Professor Dr. Arens täglich von 10-11 Uhr und außerdem noch Montags, Mittwochs und Freitags von 3-4 Uhr. Auch wird der Privatdocent Dr. Schaumann die Institutionen des römischen Rechts nach Mackeldey 9 Stunden wöchentlich vortragen.
Das System der Pandecten trägt nach Heise und mit Rücksicht auf Thibaut der Geheime Regierungsrath Professor Dr. von Löhr täglich von 7-8, 9-10, und 11-12 Uhr vor.
Derselbe wird auch das römische Familien-Recht Montags, Mittwochs und Freitags von 2-3 Uhr öffentlich vortragen.
Das heutige römische Recht nach Hugo’s Lehrbuch des heutigen römischen Rechts, lehrt der Privatdocent Dr. Büchner täglich von 7-8, und Montags, Mittwochs und Freitags von 11-12 Uhr.
Die Geschichte und Alterthümer des gemeinen deutschen Straf- Rechts und der deutschen Straf-Rechts-Wissenschaft nach eigenen Ausarbeitungen trägt Dr. Bender wöchentlich in 3 oder 4 Stunden unentgeldlich vor.
Das Criminalrecht lehrt nach dem von Grolman`schen Lehrbuche Professor Dr. Marezoll täglich von 10-11 Uhr .
Mehrere einzelne Lehren aus dem heutigen gemeinen deutschen Straf-Rechte, namentlich die Lehre von den einzelnen Strafmitteln, und den Verhältnissen derselben zu einander in Fällen einer Strafverwandlung, die Lehre von den Gründen der Zurechenbarkeit, von dem Diebstahle, von der Injurie und Verläumdung, der Brandstiftung, des Zweikampfes, der Tödtung, von den Verbrechen der Staatsdiener, wird mit Rücksicht auf das von Grolman’sche Lehrbuch der Privatdocent Dr. Bender wöchentlich in 5 oder 6 Stunden unentgeldlich umständlich practisch erörtern.
Den Criminal-Prozeß lehrt nach von Grolman dreimal wöchentlich von 7-8 Uhr Professor Dr. Stickel,
Derselbe trägt auch Deutschlands öffentliches Recht in den 5 ersten Wochentagen von 10-11 Uhr vor.
Das Lehnrecht lehren die Geheimenräthe Dr. Musäus und Dr. Büchner, und zwar der Erstere nach Böhmer und der Letztere nach Paetz täglich von 10-11 Uhr.
Das katholische und protestantische Kirchenrecht wird der Oberappellations-Gerichts-Rath Professor Dr. Arens nach eigenem Plane vortragen.
Derselbe wird auch die Lehre von den Entstehungs- und Auflösungs-Gründen der Verbindlichkeiten, Montags, Mittwochs und Freitags von 2-3 Uhr öffentlich vortragen.