Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/477

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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Sterbfälle Großherzoglicher Diener und Pensionairs.

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      Am 6ten July d. J. ist der Pensionair Remy, Kapitelsdiener beim ehemaligen Mainzer St. Albansstift und Glöckner des Mainzer Dom-Capitels - am 2ten October der Zehntverwalter Becker zu Schotten - am 30ten desselben der Friedensrichter Burkhard zu Wörrstadt gestorben.

Emeritirungen und Beförderungen.

      Des Großherzogs Königliche Hoheit haben am 29. September laufenden Jahrs dem ersten Superintendenten, Kirchenrath und Oberpfarrer Justus Balthasar Müller zu Giessen, in Rücksicht seines hohen Alters die gebetene Entlassung von seinen bisher bekleideten sämmtlichen Aemtern zu ertheilen und ihn in Ruhestand zu versetzen, - unter gleichem Dato dem Superintendenten, Kirchenrath und Professor Dr. Carl Christian Palmer zu Giessen, zugleich auch die daselbst in Erledigung gekommene Inspectoratsstelle bei dem geistlichen Landkasten zu übertragen, am 2ten des vorigen Monats den Geheimen Rath und zweiten Hofkammer-Director, Johann Wilhelm Langsdorf zu Giessen, seinem Verlangen gemäß, in den Ruhestand zu versetzen, - unter gleichem Dato dem Pfarramts-Candidaten und Pfarr-Verwalter, Georg Friedrich Beisenherz zu Breidenbach, Amts Blankenstein, die daselbst erledigte zweite Pfarrstelle zu übertragen, - am 3. desselben den Justizkanzlei- Secretariats-Accessisten, Jacob Käche zu Michelstadt, in die Zahl der hiesigen Hofgerichts-Advokaten und Procuratoren, - am 11. den bisherigen Regierungs-Secretariats-Accessisten, Ludwig von Schmalkalder zu Giessen, in die Zahl der dasigen Hofgerichts-Advokaten und Procuratoren aufzunehmen, - am 21. dem bisherigen Repetitor am Gymnasium zu Würzburg, Johann Baptist Steinmetz, die philologische Lehrerstelle am Gymnasium zu Mainz zu übertragen - und am 28. den bisherigen Pfarrverweser, Michael Carl Ries zu Bürbach, im Großherzogthum Baden, zum Director an dem neu errichteten Schullehrer-Seminar zu Bensheim zu ernennen und zu bestellen, gnädigst geruhet.

Straferkenntnisse.

      Von Großherzoglichem Hofgericht zu Darmstadt wurden, außer den im Regierungsblatt No. 37 bekannt gemachten, im Laufe dieses Jahrs weiter folgende Straferkenntnisse ertheilt, welche rechtskräftig und bereits in Vollzug gesetzt worden sind, als:

       1) wurde am 12. April der Mehlhändler Leichtweis dahier wegen Betrugs und muthwilligen Schuldenmachens in eine Zuchthausstrafe von 6 Monaten,