Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/516
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Die Pfarrstelle zu Rendel, Amts Büdesheim, auf welche der Herr Graf von Leiningen-Westerburg zu Ilbenstadt zu präsentiren hat und von welcher ein zu 1130 fl. 25 kr. 21/2 Pf. angeschlagenes Dienst-Einkommen abhängt, ist erledigt; - deßgleichen die Mitprediger- und damit verbundene zweite Lehrstelle an der Stadtschule zu Erbach, über welche dem Herrn Grafen von Erbach-Erbach das Präsentationsrecht zusteht, und mit welcher ein zu 594 fl. 27 kr. berechnetes Dienst- Einkommen verbunden ist.
Am 7. November d. J. starb der pensionirte Hofrath, Justizamtmann Simon zu Schlitz, - am 11. desselben der Obersteuerbote van der Kors in Höchst, - am 17. desselben der Steuerperäquator Sommerlad zu Battenberg - und am 18. dess. der Pfarrer May zu Rohrbach.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben am 20. October den Director des Oberbau-Collegs, Obersten und Oberbaudirector, Johann Helfrich von Müller dahier, in Rücksicht seines vorgerückten Alters, seinem Verlangen gemäß, in Ruhestand zu versetzen, und von ferneren Dienstleistungen zu entbinden, - am 25. desselben den bisherigen Assessor an dem Kreisgerichte zu Mainz, Johann Friedrich Stephani, zum Substituten des Staatsprocurators an besagtem Kreisgerichte, zu ernennen, - am 28. den Hofkammerrath und Rentamtmann, Johann Friedrich Jacob Steinmetz zu Seligenstadt, in Rücksicht seines Alters, in Ruhestand zu versetzen und von ferneren Dienstleistungen zu entbinden, - unter gleichem Dato den Mitprediger und bisherigen zweiten Schullehrer, Georg Carl Weber zu Erbach, als Caplan und ersten Schullehrer zu Reichelsheim zu bestätigen, - am 8. des vorigen Monats dem vorhinigen Rentmeister, Franz Lothar Mayer zu Bingen, die von demselben bisher provisorisch verwaltete Stelle als Verificator der Domainen und des Enregistrements in der Provinz Rheinhessen nunmehr definitiv zu übertragen, - unter gleichem Dato dem vorhinigen Surnumeraire, Friedrich Matthy zu Bingen, das von demselben bisher interimistisch verwaltete Rentamt daselbst definitiv zu conferiren - und am 14. desselben dem Pfarrer, Johann Christian Schreiner zu Georgenhausen, Hoheitsamts Reinheim, in Rücksicht seiner 50jährigen Dienstleistungen, das Prädicat als Kirchenrath taxfrei zu ertheilen gnädigst geruhet.