Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/042
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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Am 10. Januar wurde der ordentliche Professor der katholischen Theologie Dr. Leopold Schmid zu Gießen, in Ermangelung des katholischen Landesbischofs, beauftragt, die Stelle desselben in der ersten Kammer der Stände des Großherzogthums zu vertreten.
- Die juristische Doctorwürde haben erhalten:
am | 25. | Juli | 1848 | Alexander Büchner aus Darmstadt; |
" | 4. | Septbr. | " | Georg Sieglitz aus Mainz; |
" | 8. | Septbr. | " | Carl Jung aus Mainz |
" | 4. | Decbr. | " | Emil Prätorius aus Alzey; |
" | 16. | Decbr. | " | Bernhard Jaup aus Darmstadt; |
" | 28. | Decbr. | " | Ernst Klein aus Gießen. |
Dienstnachrichten.
1) Am 22. December 1848 wurde dem Schulvicar Jacob Lang zu Diebach am Haag, im Regierungsbezirke Nidda, die evangelische Schullehrerstelle daselbst übertragen.
2) Am 24. December 1848 wurde der Accessist bei der Calculatur der Oberbaudirection Joseph Theodor Michels zum Calculator bei derselben ernannt.
1) Am 28. October 1848 wurde dem zweiten evangelischen Pfarrer Friedrich Bogen zu Beerfelden, im Regierungsbezirke Erbach, die nachgesuchte Entlassung von diesem Amte ertheilt.
2) Am 16. December 1848 wurde der Districtssteuereinnehmer Philipp Formhals zu Beerfelden seines Dienstes entlassen.
- In den Ruhestand sind versetzt worden:
1) am 13. December 1848 in Folge der Aufhebung des Universitäts-Marstalles zu Gießen der Bereiter bei diesem Marstalle, characterisirte Universitäts-Stallmeister Heinrich Gremp von Freudenstein, sowie die Reitknechte Heinrich Koch und Johannes Becker daselbst;
2) am 24. December 1848 in Folge der Aufhebung des standesherrlichen Consistoriums zu König der Consistorial-Director Johann Adam Dingeldey, der Consistorialrath Ludwig Weyprecht und der Consistorial-Revisor Conrad Sommerlad daselbst.
- Erledigt sind:
1) die evangelische Pfarrstelle zu Wixhausen, im Regierungsbezirke Darmstadt, mit einem jährlichen Gehalte von 1378 Gulden, wobei dem anzustellenden Geistlichen die Verpflichtung obliegt, die nunmehr von Wixhausen getrennte evangelische Pfarrstelle zu Erzhausen gegen eine jährliche Remuneration von 100 Gulden und Bezug der Accidenzien so lange mitzuversehen, bis nach Erbauung eines Pfarrhauses zu Erzhausen auch die dasige Pfarrstelle definitiv besetzt werden kann; 2) die evangelische Pfarrstelle zu Oberramstadt, im Regierungsbezirke Dieburg, mit einem jährlichen Gehalte von 1957 Gulden.
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ Druckfehler in Textvorlage: Seitennummer nicht "24" sondern "42"