Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/055

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 6.
Darmstadt am 23. Januar 1849.
Bekanntmachung,
die Wahl der Geschwornen in der Provinz Oberhessen für das Jahr 1849 betreffend.

Auf den Grund des Art. 31 des Gesetzes vom 28. October 1848, die Einführung des mündlichen und öffentlichen Strafverfahrens mit Schwurgericht in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend, sowie in Befolgung der Vorschrift in §. 2 der Verordnung vom 6. Januar l. J., die Wahl der Geschwornen für das Jahr 1849 in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend, werden die für die Provinz Oberhessen zu den Gefchwornen beizuziehenden Sechshundert Höchstbesteuerten im Verhältniß der Seelenzahl nachfolgend auf die einzelnen Regierungsbezirke dieser Provinz vertheilt, nämlich

1) auf den Regierungsibezirk Gießen mit 126,
2) " "
"
Alsfeld " 127,
3) " "
"
Biedenkopf " 83,
4) " "
"
Friedberg " 137,
5) " "
"
Nidda " 127.
Wir bringen dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß.
Gießen den 19. Januar 1849.
Großh. Hess Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen.
Küchler.
Pietsch.