Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/100

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Bekanntmachung,
die Leitung der Recrutirungs-Angelegenheiten betreffend.

Mit Rücksicht auf die vorgetragenen Gründe für Beibehaltung der Stadt Bensheim als Recrutirungsort ist bestimmt worden, daß das Recrutirungsgeschäft im zweiten Recrutirungs-Districte des Regierungsbezirks Heppenheim nicht in Zwingenberg, sondern in Bensheim abzuhalten ist, was hierdurch mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. December vorigen Jahres zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Darmstadt am T6. Februar 1849.
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.
Jaup. Maurer.
Reuling.


Bekanntmachung,
die Klassification der zur allgemeinen geistlichen Wittwenkasse des Großherzogthums berechtigten und verpflichteten Stellen betreffend.

Vielfache Aenderungen, welche sowohl hinsichtlich der zur allgemeinen geistlichen Wittwenkasse berechtigten und verpflichteten Stellen, als auch hinsichtlich der Gehalte derselben seit dem Jahre 1843 eingetreten sind, haben eine Revision der durch Bekanntmachung vom 10. October 1843 veröffentlichten Klassification nothwendig gemacht.
Die in Folge hiervon, der Vorschrift in §. 18 der Verordnung vom September 1843 gemäß vorgenommene, sich auf den Stand zu Ende vorigen Jahres gründende, neue Klassification wird hiermit nach Maßgabe des §. 12 gedachter Verordnung zur Kenntniß der Interessenten gebracht und mit der Wirkung vom 1. Januar 1849 ab für vollziehbar erklärt.

Darmstadt am 23. Februar 1849.
Großherzoglich Hessisches Oberconsistorium.
v. Lehmann.
vdt. Otto.