Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/288
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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L. | Für die Einsteher von 1847 | ||||||
1) | Handgelder an 584 Einsteher, sodann einen wieder entlassenen, welcher das bereits erhaltene Hand- geld nicht wieder ersetzen konnte |
5850 fl. | - kr. | ||||
2) | Prämien für die Excapitulanteneinsteher. Diese betragen nach der Bekanntmachung vom 20. September 1847 für diejenigen mit Patent 5486 fl. und für diejenigen ohne Patent 8651 fl. 30 kr., zusammen also 14,137 fl. 30 kr. Hiervon sind 1176 fl. 30 kr. in der Einstandskasse stehen ge- blieben und es wurden ausbezahlt |
12,961 fl. | - kr. | zusammen: 24,246 |
33 ¼ | ||
3) | Einstandssummen für 584 Einsteher (siehe die vorerwähnte Bekanntmachung): 121,819 fl. Hier- von stehen noch verzinslich in der Einstandskasse 118,895 fl. und sind also für Einsteher, welche in der Rechnungsperiode wieder abgingen, bezahlt worden |
2924 fl. | - kr. | ||||
4) | Zinsen: a) von bezahlten oder stehen gebliebenen Prämien 285fl. 14 ¼ kr. |
2733fl. | 33 ¼ kr. | ||||
b) von bezahlten oder stehen gebliebenen Einstandssummen 2448 fl. 19 kr. |
|||||||
M. | In der Staatsschuldentilgungskasse wurden verzinslich angelegt |
54,000 | - | ||||
N. | Verwaltungskosten und Insgemein | 1465 | 18 ¼ | ||||
Zusammen |
166,607 | 38 ¾ | |||||
III. | Die Vergleichung der Einnahme | 167,260 | 9 ½ | ||||
mit obiger Ausgabe ergibt den Kassevorrath von | 652 | 30 ¾ | |||||
IV. | Das Vermögen der Einstandskasse besteht, außer vorstehendem Kassevorrath, in den bei der Staatsschuldentilgungskasse angelegten Kapitalien, nämlich aus der 1. bis 11. Rechnung (siehe die Bekanntmachung vom 20. September 1847) 639,000 fl. aus gegenwärtiger Rechnung (s. oben II. M.) 54,000 fl. |
693,000 | - | ||||
Zusammen |
693,652 | 30 ¾ | |||||
Die Verwendung des zur Stellung von Einstehern für 1848 bestimmten Fonds geht aus Nachstehendem hervor: | |||||||
A. | Die Bestandtheile dieses Fonds sind folgende: | ||||||
1) | Kasserest aus voriger Rechnung | 1426 | 35 ¾ | ||||
2) | die für 1848 bezahlten Vertretungssummen betrugen nach Obigem (I. 2.) |
138,419 | 28 |