Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/358
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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der Behörden und die Eingaben nach wie vor an dasselbe zu richten, und die Antworten hierauf gehen von ihm allein aus.
Diese allerhöchste Entschließung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Darmstadt, am 10. Juni 1849.
Jaup.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großhzl. Ministerium des Innern die Nichterhebung der, in dem Voranschlag der Gemeinde Fleschenbach für 1848 in 2. Klasse vorgesehenen Umlagen im Betrage von 90 fl. genehmigt hat.
- Alsfeld, am 7. Mai 1849.
Hofmann.
Mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern wird zur Bestreitung des Nachtwächtergehaltes in der Gemeinde Sulzheim für 1848 noch eine nachträgliche Umlage von 90 fl. auf das Normalsteuerkapital der Ortseinwohner, und zwar in einem Ziele, erhoben; was mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß aus einen Gulden Normalsteuerkapital 1,628 Pf. Beitrag zu leisten ist.
- Mainz, den 25. Mai 1849.
v. Dalwigk.