Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/015
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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Die vorgenannte Vergütung beträgt für je 100 Gulden Natural-Besoldung Einhundert fünfzehn Gulden, und für Holz von jedem 100 Gulden Besoldung Ein Gulden sieben Kreuzer, da an den betreffenden Orten:
- 28504 1/2 Malter Weitzen im Durchschnitt zu 7 fl. 39 kr.,
- 13406 1/2 Malter Korn im Durchschnitt zu 5 fl. 03 1/2 kr.,
- 9628 3/4 Malter Gerste im Durchschnitt zu 4 fl. 16 kr.,
- 10264 Malter Hafer im Durchschnitt zu 3 fl. 10 kr.,
das Malter verkauft wurden, demnach 100 Gulden solcher Naturalien auf 116 Gulden 51 1/2 Kr. sich berechnet, der tarifmäßige Holzpreis aber unverändert blieb.
- Darmstadt, am 23. Januar 1851
Heß.
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu verleihen geruht:
am 11. Januar dem pensionirten Hofkammer-Registrator Heinrich Zehfuß dahier das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen;
am 26. Januar dem Regierungsrath Ernst Wilhelm Heim dahier das Comthurkreuz 2r Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen.
- Es wurde gestattet:
1) am 27. November 1850 der Adoptivtochter des Cigarren-Fabrikanten Peter Neubert zu Offenbach, Katharina Lanio von Obertshausen, künftig den Namen "Neubert" und
2) am 22. Januar dem Emil Schmidt aus Gießen, künftig den Familiennamen Müller zu führen.