Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/039
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [038] |
Nächste Seite>>> [040] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt No. 7.
Inhalt: 1) Bekanntmachung, Veränderungen in der Bezirks-Eintheilung der Landgerichte Gladenbach und Biedenkopf betr.; - 2) Bekanntmachung, die Vergütung der Brandschäden in der Gemeinde Fürstengrund, Regierungsbezirks Erbach, betr.; - 3) Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Regierungsbezirks Erbach für 1851; - 4) Desgl. in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Mainz für 1851; - 5) Desgl. in den Gemeinden des Regierungsbezirks Nidda fü 1851; - 6) Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Artikels 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Oberhessen; - 7) Abwesenheits-Erklärungen; - 8) Dienstnachrichten; - 9) Characterverleihung; - 10) Cocurrenz-Eröffnungen; - 11) Sterbfälle; - 12) Druckfehler-Berichtigung.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben zu beschließen geruht, daß die Orte Roth Simmersbach und Oberhörlen mit ihren Gemarkungen und den dazu gehörigen einzelnen Häusern und Mühlen von dem Landgerichte Gladenbach getrennt und dem Landgerichte Biedenkopf zugetheilt werden sollen. Diese allerhöchste Entschließung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnißnahme gebracht, mit dem Anfügen, daß dieselbe mit dem 1. Juli laufenden Jahres in Vollzug zu treten hat.
- Darmstadt den 4. März 1851.
Gottwerth.
Aus Veranlassung der zu Fürstengrund in neuerer Zeit vorgekommenen Brände wird mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern der Art. 10 des Gesetzes vom 21. Februar 1824 auf diese Gemeinde in Anwendung und solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Erbach den 7. März 1851.