Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/244

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.

No. 23.


Außerdem werden folgende, dermalen in der zweiten Abtheilung des Tarifes stehenden Artikel der ersten Abtheilung zugewiesen, mithin von jeder Abgabe befreiet:

aus II. Pos. 5 lit. f. Gelbe, grüne, rothe Farbenerde, Braunroth, rohe Kreide, Oker, Rothstein, Umbra, roher Flußspath in Stücken;
" 5 " g. 3. Flechten;
" 5 " k. Weinstein;
" 16 Gebrannter Kalk und Gips;
" 33 " a. Bruchsteine und behauene Steine aller Art, Mühlsteine (mit Ausschluß der mit eisernen Reifen versehenen), grobe Schleif- und Wetzsteine, Tufsteine, Traß, Ziegel- und Backsteine aller Art, beim Transporte zu Wasser, auch beim Landtransporte, wenn die Steine nach einer Ablage zum Verschiffen bestimmt sind.
Zweite Abtheilung des Tarifes.

Bei den Gegenständen, welche bei der Einfuhr oder bei der Ausfuhr einer Angabe unterworfen sind, treten folgende Aenderungen ein:

A. In den Zollsätzen.

I. Vom Ausgangszolle bleiben frei:

Knochen, seewärts von der russischen bis zur mecklenburgischen Grenze ausgehend (Pos. 1 Abfälle etc.)

II. Von folgenden, bisher in dem Tarife nicht namentlöich aufgeführten Artikeln sind die beigefügten Ein- oder Ausgangszollsätze zu erheben, und zwar von:

1) Grünspan, raffinirtem (destillirtem, krystallisirtem) oder gemahlenem, beim Eingange 1 Rthlr. oder 1 fl. 45 kr. vom Zentner (Pos. 5 Droguerie etc. Waaren);
2) Alcanna, Alkermes, Avignonbeeren, Berberisholz, Berberiswurzeln; Catechu (japanische Erde); Citronensaft in Fässern; Cochenille, Derbyspath, Elephanten- und anderen Thierzähnen, Färberginster; Färbe- und Gerbewurzeln, nicht besonders genannten; Flohsaamen; Fraueneis (Gipsspath); Gummi arabicum; Gummi senegal; Gutta percha, roher, ungereinigter; Hornplatten, Indigo, Kino; Knochenplatten, rohen bloß geschnittenen; Kokosnüsse, Lac dye; Meerschaum, rohem; Muschelschalen; Orlean, Perlmutterschalen; Rohr, spanischem, ostindischem, marseiller; Pfefferrohr, Stuhlrohr; Salep; Schildkrötenschalen, rohen; Tragant; Wallfischbarden (rohes Fischbein), nur beim Ausgange 5 Sgr. oder 17 1/2 kr. vom Zentner (Pos. 5. Droguerie- etc. Waaren);
3) Gutta percha, mehr oder weniger gereinigter, beim Eingange 6 Rthlr. oder 10 fl. 30 kr. vom Zentner (Pos. 21. Leder etc.).