Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/307
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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Rthlr. | SGr. (gGr.) |
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4) | Von Kupfer und Messing und daraus gefertigten Waaren 19.); Gewürzen (25.k.); Kaffee (25.m. und n.); Tabacksfabrikaten (25.v.2.); Schafwolle (41.a.) | 1 |
- |
1 |
45 |
5) | Von rohem Zucker und Farin | - | 20 (16) | 1 | 10 |
6) | Von Kolophonium (5.e.2.); außereuropäischen Tischlerhölzern (5.e.3.); Schmalte, Soda (Mineral-Alkali) (5.g.); Schwefelsäure (5.k.); Muschel- oder Schalthieren aus der See (25.r.); getrockneten, geräucherten oder gesalzenen Fischen, Heringe ausgenommen; Salmiak, Spießglanz (Antimonium), Thran | - |
10 (8) |
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35 |
7) | Von grünem Eisenvitriol (5.d.); Mennige (5.g;.); natürlichem Mineralwasser in Flaschen und Krügen (5.h.); Talg (36.); rohem Agatstein und großen Mormorarbeiten, Als: Statuen, Büsten, Kaminen | - |
5 (4) |
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17 1/2 |
8) Von Salz (25.t.), wenn solches durch die Häfen von Danzig, Memel und über Pillau eingeführt wird, zum Bedarf der Königlich Polnischen Salzadministration unter Kontrole der Königlich Preußischen Salzadministration, von der Preußischen Last ....3 Rthlr.
9) Von Weizen und anderen unter Nr. 10 nicht besonders genannten Getreidearten, desgleichen von Hülsenfrüchten, als: Bohnen, Erbsen, Linsen, Wicken, auf der Weichsel, dem Niemen und der Warthe eingehend und durch die Häfen von Danzig und Memel, auch über Elbing und Königsberg über Pillau, so wie über Stettin ausgehend, vom Preußischer Scheffel ....2 Sgr.
10) Von Roggen, Gerste und Hafer, auf denselben Strömen ein- und über die vorgenannten Häfen ausgehend, vom Preußischen Scheffel ....1/2 Sgr.
Bei der Durchfuhr durch nachgenannte Theile des Vereinsgebietes oder auf nachgenannten Straßen wird von den beim Ein- und Ausgange höher belegten Gegenständen an Durchgangsabgabe nur erhoben:
- A. Von Waaren, welche durch die Odermündungen oder links der Oder, oder auf der Straße über Neu-Berun, oder endlich auf der Eisenbahn über Myslowitz ein- und links der Oder oder auf der Straße über Neu-Berun, oder auf der Eisenbahn über Myslowitz, oder endlich durch die Odermündungen wieder ausgehen (mit Ausschluß der Durchfuhr auf den nachstehend unter B und C bezeichneten Straßenzügen), vom Zentner ....5 Sgr. oder 171/2 kr.