Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/409
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Darmstadt am 17. October 1851.
Bekanntmachung, die Ergebnisse der Rechnung der Einstandskasse auf die Periode vom 1. April 1848 bis zum 1. April 1849 betreffend.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
No. 34.
Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Ergebnisse der Rechnung der Einstandskasse auf die Periode vom 1. April 1848 bis zum 1. April 1849 betr.; - 2) Bekanntmachung, die nachträgliche Erhebung einer Umlage in dritter Klasse in der Gemeinde Elpenrod für 1851 betreffend.
Dem Art. 41 des Gesetzes vom 19. März 1836 zufolge werden die Hauptergebnisse der über die Verwaltung der Einstandskasse aufgestellten und abgehörten dreizehnten Rechnung, welche die Periode vom 1. April 1848 bis zum 1. April 1849 umfaßt, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Wegen Überbreite der Tabelle bitte zwecks Darstellung derselben nach unten scrollen. |
I. Die Einnahmen der Einstandskasse waren in der gedachten Periode folgende : | |||||||||
1) Rezeß aus voriger Rechnung (siehe die Bekanntmachung vom 11. April 1849. Regierungsblatt Nr. 32) |
fl. 652 |
kr. 30 3/4 | |||||||
2) Vertretungssummen: | |||||||||
a) für 648 Kriegsdienstpflichtige, à 250 fl. | 162000 fl. | ||||||||
davon wurde an 291 dieser Pflichtigen, welche nicht vertreten werden konnten, die Vertretungssumme zurückbezahlt mit |
72750 fl. |
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wonach blieben
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89250 fl. | 98550 | - | ||||||
b) für relativ taugliche Kriegsdienstpslichtige aus den letzten 6 Jahren, welche zum Militärdienst abgegeben wurden |
4750 fl. | ||||||||
c) für Soldaten, welchen nach Art. 32 des Gesetzes vom 19. März 1836 gestattet wurde, sich vertreten zu lassen |
4550 fl. | ||||||||
3) Verfallene Einstandssummen und Prämien | 1878 | 40 | |||||||
4) Vermögensbeträge von solchen, welche in Folge erlittener Strafen zum Militärdienst unfähig sind |
- | - | |||||||
5) Zinsen: | a) von den Vertretenen mit den Vertretungssummen nach Art. 2 des Gesetzes bezahlt |
18 fl. 6 3/4 kr. | 25988 | 21 3/4 | |||||
b) aus den bei der Staatsschuldentilgungskasse angelegten Geldern. |
26654 fl. 54 kr. | ||||||||
davon wurden mit den nach 2.a.zurückbe- zahlten Vertretungs- summen vergütet |
832 fl. 42 kr.
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und blieben
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25822 fl. 12 kr. | ||||||||
c) von verfallenen Einstandssummen und Prämien |
48 fl. 3 kr.
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