Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/415
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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Hiervon gehen ab: | fl. | kr. | ||
für Einsteher, welche nach dem Schluß voriger Rechnungsperiode noch gestellt wurden (siehe oben unter M. 3.) | 7208 fl. | - kr. | 9279 | 454 |
an Verwaltungskosten und Insgemein | 2071 fl. | 45 1/2 kr. | ||
mithin beträgt der zur Stellung von Einstehern für 1849 bestimmte Fonds | 94919 | 35 3/4 |
B. Es mußten durch Einsteher ersetzt werden:
1) 357 Kriegsdienstpflichtige für 1849 mit sechs und beziehungsweise fünfjähriger Dienstzeit (1.2.a.)
2) 31 Relativtaugliche, welche im Jahr 1848 zum Militärdienst eingezogen worden und die Vertretungssummen bezahlt haben (1.2.b.), 43 Soldaten, welche die Vertretungssummen bezahlt haben (1.2.c.), sodann 13 Einsteher, deren Einstandssummen (nach 1.3.) verfallen waren oder einbehalten worden sind (darunter sind 4 Deserteure, 1 Selbstmörder, 3 Einsteher, die wegen Untauglichkeit, die schon vor ihrem Eintritt in den Dienst bestanden hatte, wieder entlassen werden mußten, 1 Einsteher, der zur Zuchthausstrafe etc. verurtheilt worden, 4 Einsteher, die eine anderweite Anstellung im Militärdienste und zwar im Offiziersgrade erhalten haben). Diese 87 Individuen hatten am 1. April 1849 noch 97 + 91 + 30 = 218 Dienstjahre.
C. Bei der ordentlichen Truppenerzänzung des Jahrs 1849 sind 423 Einsteher gestellt worden, nämlich 220 Excapitulanten (80 mit Patent, 140 ohne Patent) und 203 Nichtexcapitulanten. Unter den Excapitulanten befinden sich 7, welche weder Handgeld, noch Prämien, sondern nur die von ihren Einstellern bezahlten Summen als Einstandsgeld erhalten haben (nämlich 1 zu 200 fl., 3 zu 100 fl. und 3 zu 50 fl.), sodann 1 Excapitulanteinsteher mit Patent, welcher für seinen Bruder eingestanden und, außer der doppelten Prämie, keinerlei Einstehergebührniß zu beziehen hat.
Es beträgt demnach die Zahl
- derjenigen, welche Handgeld erhalten. . . 415
- derjenigen, welche Einstandssummen erhalten . . 422
- derjenigen, welche doppelte Prämien erhalten. . 80
- derjenigen, welche einfache Prämien erhalten. . 140
Die Prämien für die Excapitulanten berechnen sich nach dem gesetzlich bestimmten Fonds so, daß bei voller 6jähriger Dienstzeit die einfache Prämie 36 fl. und die doppelte 72 fl. beträgt.
Die eingegangenen Summen wurden verwendet, wie folgt: | fl. | kr. | ||||
1) | Handgeld für 415 Einsteher zu 10 fl. | 4150 | - | |||
2) | Einstandssummen: | fl. | kr. | |||
398 auf 6 Jahre zu 215 fl. | 85570 | - | ||||
1 auf 4 Jahre zu 200 fl. | 200 | - | ||||
5 auf 3 Jahre zu 129 fl. | 645 | - | ||||
7 auf 2 Jahre zu 86 fl. | 602 | - | ||||
3 auf 2 Jahre zu 100 fl. | 300 | - | ||||
5 auf 1 Jahre zu 43 fl. | 215 | - | ||||
3 auf 1 Jahre zu 50 fl. | 150 | - | ||||
422 | 87682 | - | ||||
Hierunter befinden sich | 7208 | - | ||||
für welche Summe noch nach der vorigen Rechnungsperiode Einsteher gestellt wurden (s. oben M.3.). Nach deren Abzug blieben | 80474 | - |