Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/415

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
<<<Vorherige Seite
[414]
Nächste Seite>>>
[416]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


No. 34.
Hiervon gehen ab: fl. kr.
für Einsteher, welche nach dem Schluß voriger Rechnungsperiode noch gestellt wurden (siehe oben unter M. 3.) 7208 fl. - kr. 9279 454
an Verwaltungskosten und Insgemein 2071 fl. 45 1/2 kr.
mithin beträgt der zur Stellung von Einstehern für 1849 bestimmte Fonds 94919 35 3/4

B. Es mußten durch Einsteher ersetzt werden:
1) 357 Kriegsdienstpflichtige für 1849 mit sechs und beziehungsweise fünfjähriger Dienstzeit (1.2.a.)
2) 31 Relativtaugliche, welche im Jahr 1848 zum Militärdienst eingezogen worden und die Vertretungssummen bezahlt haben (1.2.b.), 43 Soldaten, welche die Vertretungssummen bezahlt haben (1.2.c.), sodann 13 Einsteher, deren Einstandssummen (nach 1.3.) verfallen waren oder einbehalten worden sind (darunter sind 4 Deserteure, 1 Selbstmörder, 3 Einsteher, die wegen Untauglichkeit, die schon vor ihrem Eintritt in den Dienst bestanden hatte, wieder entlassen werden mußten, 1 Einsteher, der zur Zuchthausstrafe etc. verurtheilt worden, 4 Einsteher, die eine anderweite Anstellung im Militärdienste und zwar im Offiziersgrade erhalten haben). Diese 87 Individuen hatten am 1. April 1849 noch 97 + 91 + 30 = 218 Dienstjahre.
C. Bei der ordentlichen Truppenerzänzung des Jahrs 1849 sind 423 Einsteher gestellt worden, nämlich 220 Excapitulanten (80 mit Patent, 140 ohne Patent) und 203 Nichtexcapitulanten. Unter den Excapitulanten befinden sich 7, welche weder Handgeld, noch Prämien, sondern nur die von ihren Einstellern bezahlten Summen als Einstandsgeld erhalten haben (nämlich 1 zu 200 fl., 3 zu 100 fl. und 3 zu 50 fl.), sodann 1 Excapitulanteinsteher mit Patent, welcher für seinen Bruder eingestanden und, außer der doppelten Prämie, keinerlei Einstehergebührniß zu beziehen hat.

Es beträgt demnach die Zahl

derjenigen, welche Handgeld erhalten. . . 415
derjenigen, welche Einstandssummen erhalten . . 422
derjenigen, welche doppelte Prämien erhalten. . 80
derjenigen, welche einfache Prämien erhalten. . 140

Die Prämien für die Excapitulanten berechnen sich nach dem gesetzlich bestimmten Fonds so, daß bei voller 6jähriger Dienstzeit die einfache Prämie 36 fl. und die doppelte 72 fl. beträgt.

Die eingegangenen Summen wurden verwendet, wie folgt: fl. kr.
1) Handgeld für 415 Einsteher zu 10 fl. 4150 -
2) Einstandssummen: fl. kr.
398 auf 6 Jahre zu 215 fl. 85570 -
1 auf 4 Jahre zu 200 fl. 200 -
5 auf 3 Jahre zu 129 fl. 645 -
7 auf 2 Jahre zu 86 fl. 602 -
3 auf 2 Jahre zu 100 fl. 300 -
5 auf 1 Jahre zu 43 fl. 215 -
3 auf 1 Jahre zu 50 fl. 150 -
422 87682 -
Hierunter befinden sich 7208 -
für welche Summe noch nach der vorigen Rechnungsperiode Einsteher gestellt wurden (s. oben M.3.). Nach deren Abzug blieben 80474 -