Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/417

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.

No. 35.

Darmstadt am 27. October 1851.

Inhalt: 1)Bekanntmachung, die Additional-Convention vom 20.Mai 1851 zu dem Handels- und Schifffahrts-Vertrage vom 23. Juni 1845 zwischen den Staaten des Deutschen Zoll- und Handels-Vereines einerseits und Sardinien andererseits betr.; - 2) Bekanntmachung, den Handels- und Schifffahrts-Vertrag zwischen dem Zollvereine und der Ottomaniscben Pforte, insbesondere den verabredeten neuen Tarif betr.; 3) Bekanntmachung, die Niederschlagung der Hälfte der Umlagen der Gemeinde Hartmannshain für das Jahr 1851 betr.; - 4) Erlaubniß zur Annahme fremder Orden; - 5) Dienstnachrichten; - 6) Concurrenzeröffnungen.


Bekanntmachung,
die Additional-Convention vom 20. Mai 1851 zu dem Handels- und Sehifffahrts-Vertrage vom 23. Juni 1845 zwischen den Staaten des Deutschen Zoll- und Handels-Vereines einerseits und Sardinien andererseits betreffend.

Nachstehende unterm 20. Mai d. J. abgeschlossene Additional-Uebereinkunft zu dem Handels- und Schifffahrts-Vertrage vom 23. Juni 1845 zwischen den Staaten des Deutschen Zoll- und Handels-Vereins einerseits und dem Königreiche Sardinien andererseits (Nr. 36 des Großherzogl. Regierungsblatts vom Jahre 1845) wird hiermit in ihrer Deutschen Uebersetzung zur Wissenschaft und Nachachtung im Großherzogthum Hessen bekannt gemacht.

Darmstadt den 9. October 1851.
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Hauses und des Aeußern.
v. Dalwigk.
Achen.


Seine Majestät der König von Preußen, sowohl für Sich und in Vertretung der Ihrem Zoll- und Steuersystem angeschlossenen souverainen Länder und Landestheile, nämlich des Großherzogthums Luxemburg, der Großherzoglich Mecklenburgischen Enclaven Rossow, Netzeband und Schönberg, des Großherzoglich Oldenburgischen Fürstenthums Birkenfeld, der Herzogthümer Anhalt-Köthen, Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg, der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, des Fürstenthums Lippe, und des Landgräflich Hessischen Ober-Amts Meisenheim, als auch im Namen der übrigen Mitglieder des Deutschen Zoll- und Handelsvereins, nämlich der Krone Bayern, der Krone Sachsen und der Krone Württemberg, des Großherzogthums Baden, des Kurfürstenthums Hessen, des Großherzogthums Hessen, zugleich das Landgräflich Hessische Amt Homburg vertretend; der den Thüringischen Zoll-und Handelsverein bildenden Staaten, - namentlich: des Großherzogthums Sachsen, der Herzogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und