Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/417
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
No. 35.
Inhalt: 1)Bekanntmachung, die Additional-Convention vom 20.Mai 1851 zu dem Handels- und Schifffahrts-Vertrage vom 23. Juni 1845 zwischen den Staaten des Deutschen Zoll- und Handels-Vereines einerseits und Sardinien andererseits betr.; - 2) Bekanntmachung, den Handels- und Schifffahrts-Vertrag zwischen dem Zollvereine und der Ottomaniscben Pforte, insbesondere den verabredeten neuen Tarif betr.; 3) Bekanntmachung, die Niederschlagung der Hälfte der Umlagen der Gemeinde Hartmannshain für das Jahr 1851 betr.; - 4) Erlaubniß zur Annahme fremder Orden; - 5) Dienstnachrichten; - 6) Concurrenzeröffnungen.
Nachstehende unterm 20. Mai d. J. abgeschlossene Additional-Uebereinkunft zu dem Handels- und Schifffahrts-Vertrage vom 23. Juni 1845 zwischen den Staaten des Deutschen Zoll- und Handels-Vereins einerseits und dem Königreiche Sardinien andererseits (Nr. 36 des Großherzogl. Regierungsblatts vom Jahre 1845) wird hiermit in ihrer Deutschen Uebersetzung zur Wissenschaft und Nachachtung im Großherzogthum Hessen bekannt gemacht.
- Darmstadt den 9. October 1851.
Seine Majestät der König von Preußen, sowohl für Sich und in Vertretung der Ihrem Zoll- und Steuersystem angeschlossenen souverainen Länder und Landestheile, nämlich des Großherzogthums Luxemburg, der Großherzoglich Mecklenburgischen Enclaven Rossow, Netzeband und Schönberg, des Großherzoglich Oldenburgischen Fürstenthums Birkenfeld, der Herzogthümer Anhalt-Köthen, Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg, der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, des Fürstenthums Lippe, und des Landgräflich Hessischen Ober-Amts Meisenheim, als auch im Namen der übrigen Mitglieder des Deutschen Zoll- und Handelsvereins, nämlich der Krone Bayern, der Krone Sachsen und der Krone Württemberg, des Großherzogthums Baden, des Kurfürstenthums Hessen, des Großherzogthums Hessen, zugleich das Landgräflich Hessische Amt Homburg vertretend; der den Thüringischen Zoll-und Handelsverein bildenden Staaten, - namentlich: des Großherzogthums Sachsen, der Herzogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und