Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/442

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 37.
Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

Im Laufe des dritten Quartals 1851 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
1) das Vermächtniß des Vicarius des aufgelösten Ritterstifts ad Sanctum Ferrutium zu Bleiderstadt, Franz Christoph Arentz, zu Gunsten der Pfarrkirche von St. Peter zu Mainz im Betrage von 100 fl. für die jährliche Abhaltung zweier heiliger Messen, sodann einer Uhr und einiger anderen Gegenstände;
2) die Vermächtnisse der Elisabethe Merkel zu Umstadt von

a) 700 fl. zu Gunsten der katholischen Kirche zu Umstadt für Stiftung eines jährlichen Seelenamts und einer Octavandacht, und
b) von 200 fl. zu Gunsten der Armen zu Umstadt;

3) die zum Andenken an den verstorbenen Hoforganisten und Kammermusikus Dr. Rinck zu Darmstadt von dessen Freunden gegründete Stiftung im Betrage von 800 fl., unter dem Namen "Rincks Stiftung";
4) das Vermächtniß des zu Mainz verlebten Johann Michael Hauck im Betrage von 500 fl. zu Gunsten des Central-Armen-Fonds daselbst;
5) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Gaualgesheim im Betrage von 170 fl. zur Errichtung von neuen Altären;
6) das Vermächtniß der Maria Apollonia Krichten zu Mainz an die katholische Kirche zu Gaualgesheim im Betrage von 200 fl. zur Abhaltung von jährlichen vier Messen;
7) die Vermächtnisse des katholischen Pfarrers zu St. Quintin zu Mainz Michael Cullmann an diese Kirche

a) im Betrage von 300 fl. zur Stiftung eines Jahrtags-Amtes,
b) im Betrage von 500 fl. zu Gunsten der Armen der Pfarrei St. Quintin;

die Stiftung des Johannes Moses zu Steinbach, im Regierungsbezirke Erbach, im Betrage von 100 fl. zu Gunsten der Schule daselbst;
9) das Vermächtniß der zu Niederslörsheim verstorbenen Appollonia Becker an den daselbst unter dem Namen "Arnold`sche Stiftung" bestehenden Armenfonds im Betrage von 175 fl.

In Folge allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen zum ehrenden Andenken der Stifter dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt den 18. October 1851.
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
Reuling.