Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/450
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, geschärft in den ersten 8 Tagen der Strafzeit und in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahrs durch Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erlittener Strafe.
6) Joseph Sickel, Geschäftsführer aus Mainz, wegen Unterschlagung, durch Urtheil vom 20. März 1851, in contumaciam in eine Correctionshausstrafe von 2 1/2 Jahren.
7) Johann Heil, Kellner aus Sterbfritz, wegen Diebstahls und Landstreicherei, durch Urtheil vom 2. April 1851, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft in den ersten 8 Tagen des ersten Monats und in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahrs durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erlittener Strafe.
8) August Walz, Schreiner aus Winkel, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 18. Juni 1851, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
1) Valentin Kemeter aus Eich, wegen Landstreicherei und Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 17. Januar 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 8 Tagen, wovon der letzte Tag bei Verköstigung mit Wasser und Brod verbüßt werden soll, und zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
2) Nathan Blün aus Worms wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 22. Februar 1851 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren.
3) Michael Dick von Oberwiesen wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 4. April 1851 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, von welcher Strafzeit die ersten und letzten 8 Tage bei einsamer Einsperrung zu verbüßen sind.
4) Elisabetha Bildstein aus Virnheim, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 14. April 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
5) Barbara Grübel, Ehefrau von Heinrich Kramer aus Alzey, wegen Körperverletzung durch Urtheil vom 9. Mai 1851 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
6) Johann Belz aus Großwinternheim, wegen Landstreicherei, durch Urtheil vom 9. Mai 1851 in eine Correctionshausstrafe von einem Jahre, wovon die ersten und letzten 8 Tage bei einsamer Einsperruug verbüßt werden sollen, und zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
7) Philipp Brand I. von Wiesoppenheim wegen Zerstörung und Beschädigung fremden Eigenthums, durch Urtheil vom 23. Mai 1851 in Contumaciam in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
8) Charlotte Schneider von Kirchheimbolanden wegen Landstreicherei, durch Urtheil vom 31. Mai 1851 in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, von welcher Strafzeit die ersten 8 Tage und die letzten 3 Tage eines jeden Monates bei einsamer Einsperrung verbüßt werden sollen, und zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach erstandener Strafe.
9) Joseph Fell aus Bingen, wegen Landstreicherei, durch Urtheil vom 13 Juni 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, von welcher Strafzeit die ersten und letzten 8 Tage bei einsamer Einsperrung zu verbüßen sind, und zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erstandener Strafe.
- Es wurden verurtheilt:
1) Johannes Fiedler von Lanzenhain, wegen eines ausgezeichneten und eines kleinen Diebstahls durch Urtheil vom 10. Februar 1851 in eine Correctionshausstrafe von 2 1/4 Jahr.