Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/230

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 19.


fr. Landgericht Vilbel.
Petterweil.
Rendel.
Rodheim.
Rödelheim.
Steinbach.

24) Landgericht Vöhl.
Vöhl.
Altenlotheim.
fr. Landgericht Vöhl.
Asel.
Basdorf.
Buchenberg.
Deißfeld.
Dorfitter.
Eimelrod.
Harbshausen.
Henninghausen.
fr. Landgericht Vöhl.
Herzhausen.
Höringhausen.
Kirchlotheim.
Marienhagen.
Niederorke.
Obernburg.
Oberwerba.
Schmittlotheim.
Thalitter.

Vorstehende Allerhöchste Entschließungen werden hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß hinsichtlich des Zeitpunkts, mit welchem dieselben in Wirksamkeit treten und mit welchem insbesondere die neu errichteten Landgerichte ihre Thätigkeit beginnen werden, demnächst weitere Bekanntmachung erfolgen wird.

Darmstadt am 15. April 1853.
Großherzogliches Ministerium der Justiz.
v. Lindelos.
Gottwerth.


Bekanntmachung,
die Ergebnisse der Verwaltung der allgemeinen geistlichen Wittwenkasse vom Jahre 1850 betreffend.

Der Vorschrift in §. 35 der Verordnung vom 8. September 1843 gemäß werden die Ergebnisse der Verwaltung der allgemeinen geistlichen Wittwenkasse des Großherzogthums vom Jahre 1850 nach nunmehr erfolgtem Abschluß der Rechnung in nachstehender summarischer Uebersicht zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Darmstadt am 12. April 1853.

Großherzogliches Oberconsistorium.
Jaup.
Otto.
A. Einnahme.
fl.
kr.
I. Eintrittsgelder 2857 4 3/4
II. Jährliche Beiträge:
§. 1 von vollberechtigten Beigetretenen und zwar
a) von 471 ordentlichen Mitgliedern 9331 fl. 5 1/2 kr.
b) von 14 außerordentlichen Mitgliedern nach §. 4,
5 und 44 der Verordnung vom 8. Sept. 1843
204 fl. 25 kr.
9535
fl. 30 1/2 kr.
zu übertragen:
2857 4 3/4