Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/448
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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Mai und Juli, bei Vier Zielen in den Monaten Mai, Juli, September und October und bei Sechs Zielen in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October dieses Jahrs geschehen soll.
- Dieburg den 14. Mai 1853.
Strecker, Kreisassessor.
die Niederschlagung von Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Eckertshausen für 1852 betreffend.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung der vorhinigen Großh. Regierungskommission zu Nidda vom 10. Mai 1852, Nr. 39 des Regierungsblattes, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern das 3. und 4. Ziel der für die israelitische Religionsgemeinde zu Eckertshausen für das Jahr 1852 genehmigten Umlage im Betrage von 60 fl. 30 kr. niedergeschlagen worden ist.
- Büdingen den 26. Mai 1853.
Follenius, Regierungsrath.
den Ausschlag zur Deckung des Gehaltes des Rabbinen zu Bingen für 1853 betr.
Zur Zahlung desjenigen Theiles des ständigen Gehaltes des Rabbinen zu Bingen im Jahre 1853 ad 250 fl., zu welchem alle Israeliten des aus sämmtlichen Gemeinden des Kreises Bingen, wie derselbe vor 1848 bestand, bestehenden Rabbinatssprengels Bingen, mit Ausnahme derjenigen der Kreisstadt Bingen, beizutragen haben, sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern 2,909 Pfennig vom Gulden Normalsteuerkapital der Beitragspflichtigen excl. der Hebgebühren und Registerfertigungskosten und zwar, wo die Erhebung dieser Beträge nicht schon mit den Umlagen der resp. israelitischen Religionsgemeinden erfolgt, also die Bezahlung derselben nicht aus den betreffenden israelitischen Gemeindekassen geschehen kann, in drei Zielen, nämlich jedesmal zu Anfang der Monate August, September und October 1853 erhoben werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
- Bingen, den 28. Mai 1853.
Parcus, Kreisassessor.