Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/538
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Nr. 34.
Artikel 27.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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Nicht minder steht der Beitritt zu diesem Vertrage den jetzt oder in Zukunft mit Oesterreich zollverbündeten italienischen Staaten frei.
Gegenwärtiger Vertrag soll ratifizirt und es sollen die Ratifikations-Urkunden im Laufe des künftigen Monats in Berlin ausgewechselt werden.
- So geschehen Berlin, den Neunzehnten Februar Eintausend acht hundert und drei und funfzig.
(gez.) | von Bruck. | |
Friedrich von Pommer Esche. | ||