Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/540
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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Braunstein; Farberden aller Art; Flußspath in Stücken und gemahlen; Graphit (Reißblei, Wasserblei); Kalk und Gyps, ungebrannt und gebrannt; Lehm; Mergel; Moorerde; Puzzolanoder Lava-Erde; Sand, auch gefärbter (mit Ausnahme der geriebenen Schmalte); Schmirgel; Schwerspath in Stücken und gemahlen; Talkerde; Thon aller Art, einschließlich Pfeifenthon und Porzellanerde; Traß; Tripel; Walkererde.
Gemeine Töpferwaaren, d. h. gewöhnliches, aus gemeiner Thonerde verfertigtes Töpfergeschirr mit oder ohne Glasur, sowie schwarzes oder Graphit-Geschirr; Fliesen; Schmelztiegel.
8. Feldfrüchte, Gartengewächse und Waldfrüchte.
Hierunter sind verstanden: alle Feldfrüchte in Garben oder in Stroh, wie solche unmittelbar vom Felde eingeführt werden; Flachs- und Hanf-Pflanzen; Futterkräuter; Gras und Heu; Cichorien, ungetrocknete; Karden oder Weberdisteln; Kartoffeln.
Getreide und Hülsenfrüchte; Oelsaaten aller Art, einschließlich Mohnsaamen; Gartensämereien; Anis und Kümmel; Kleesaaten; Senfsaat; Senfpulver oder gemahlener Senf, nicht in Blasen, Flaschen oder Krügen gepackt; Beeren aller Art, frisch, getrocknet oder bloß eingekocht, letztere jedoch nicht in Flaschen, Büchsen u. dgl.; Flachs und Hanf (ungehechelt oder gehechelt), Chinesisches Gras, Werg und Heede; Waldwolle; Krappwurzeln.
Bäume, Sträuche, Reben, Schößlinge, Setzlinge, Stauden zum Verpflanzen; lebende Gewächse in Töpfen oder Kübeln; frische Blumen, Blätter und Knospen; frische und getrocknete (auch gesalzene oder in Essig eingelegte, in Fässern) Gemüse, Pilze, Rüben, Wurzeln, Schwämme, einschließlich der Trüffeln, und Zwiebeln; Blumenzwiebeln und Meerzwiebeln; Obst, nämlich: Aepfel, Aprikosen, Birnen, Johannisbeeren, Kirschen, Melonen, Mirabellen, Mispeln, Pfirsiche, Pflaumen, Quitten, Schlehen, Stachelbeeren, frisch, getrocknet oder bloß eingekocht (Mus), jedoch nicht in Flaschen, Büchsen u. dgl.; Nüsse, grüne und trockene; Roßkastanien; Maulbeerblätter.
Feuerschwamm, roher; Binsen; Heide; Kalmus, frischer; Flechten und Moos; Schachtelhalm; Schilfe und Rohre (Dach- und Weber-Rohre); Bast, roher; Seegras; Waldholzsaamen (Bucheckern, Buchkerne, Eicheln, Zapfen von Nadelhölzern); Eckerdoppern (Knoppern), Knoppernmehl.
frische; Fluß- und Bachkrebse, frische; Landschnecken; Biber; Ottern; Frösche.
11. Glas, nämlich:
Hohlglas (Glasgeschirr), grünes, schwarzes und gelbes in seiner natürlichen Farbe, weder gepreßt, geschliffen, noch abgerieben.
aller Art, rohe, mit Ausschluß der Borsten; Pferdehaare, gesottene, gefärbte, gehechelte.