Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/624
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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1) Von den Pfändungen.
§. 25. Gegenstand der Pfändungen.
§. 26. Gegenstände, welche der Landgerichtsdiener nicht pfänden kann.
§. 27. Oeffnen verschlossener Behälter.
§. 28. Eigenthums-Ansprüche Dritter auf die zu pfändenden Gegenstände.
§. 29. Frist zwischen der Pfändung und Versteigerung der Pfänder.
§. 30. Verzeichniß der gepfändeten Gegenstände.
§. 31 Anwesenheit des zu Pfändenden oder seiner Ehefrau.
§. 32. Fälle der Abwesenheit des Schuldners.
§. 33. Ort der Aufbewahrung der Pfänder.
§. 34. Aufbewahrung der Pretiosen etc.
§. 35. Fütterung des gepfändeten Viehes.
§. 36. Verfahren, wenn baares Geld vorgefunden wird.
§. 37. Pfändung der bei einem Dritten befindlichen Gegenstände.
§. 38. Pfändungsunfähigkeit des Schuldners.
§. 39. Bescheinigung des Pfändungs-Unfähigkeits-Protokolls durch den Vorsteher des Großherzoglichen Ortsgerichts.
§. 40. Vollziehung der Ablieferung beweglicher Sachen.
§. 41. Vollziehung der Ablieferung unbeweglicher Sachen durch Aus- und Einweisung.
§. 42. Fortsetzung.
§. 43. Vollziehung der Personal-Arreste.
§. 44. Allgemeine Bestimmungen.
§. 45. Vornahme der Verhaftungen.
§. 46. Verhütung der Flucht des Verhafteten.
§. 47. Transport des Verhafteten.
§. 48. Einstweilige Aufbewahrung desselben in besonderen Fällen.
§. 49. Verfahren , wenn der zu Verhaftende gefährlich oder der Flucht verdächtig ist.
§. 50. Aufnahme des Protokolls über die Verhaftung.
§. 51. Allgemeine Vorschriften.
§. 52. Art der Vollziehung.
§. 53. Ablieferung der gefundenen Personen oder Gegenstände.
§. 54. Aufnahme des Protokolls.