Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/634

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 43.


3) Forstbenutzung, Waldwegbau und Wiesenbau;
4) Forstschutz;
5) Holz-, Baum- und Bestandsschützung, Betriebsregulirung, Waldertragsveranschlagung und Waldwerthsberechnung;
6) Kenntniß der allgemeinen organischen Gesetze des Großherzogthums, sowie der speciellen Gesetze, Verordnungen und Instructionen über die Forstpolizei, die Forstorganisation, die Staatsforstverwaltung und das Forststrafwesen, und forstliche Geschäftskunde;
7) Forstliche Statik und
8) Jagd- und Fischereikunde.
III. Bei dem Baufach, Berg-, Hütten-, Salinen- u. Eisenbahnwesen.
1) Hochbau, Straßen- und Eisenbahnbau und Wasserbau;
2) Bergbau, Hütten-, Hammer-, und Salinenwesen;
3) Metallurgie und Münzwesen; und
4) Kenntniß der allgemeinen organischen Gesetze des Großherzogthums, sowie der speciellen Gesetze, Verordnungen und Instructionen, welche für das betreffende Fach erlassen sind.

Zu den Fragen, welche aus dem Bereich dieser unter I.-III. genannten Hauptfächer den Candidaten zur Beantwortung vorgelegt werden, kommen bei dem zweiten Theil der Prüfung practische Aufgaben aus dem betreffenden Fache.

§. 8.

Die speciellen Prüfungen zerfallen in zwei Kategorien: Die Prüfungen der ersten Kategorie sind von enjenigen zu bestehen, welche sich befähigen wollen: für die Stellen der Salzregie-Inspectoren, Hauptstempelpapierverwalter, Eisenbahnverwaltungskassiere, Berg- und Salinenrentmeister, Hauptzollamts-Rendanten und Assistenten, Einnehmer bei den Nebenzollämtern, Erheber der Rheinschifffahrtsgebühren, Wasserzoll-Einnehmer und Controleure, Districts-Einnehmer, Steuercontroleure, Ortseinnehmer in größeren Städten, sowie die Stellen von Buchhaltern, Revisoren, Probatoren und Calculatoren. Die speciellen Prüfungen der zweiten Kategorie dagegen beziehen sich auf folgende Stellen:

I. im Finanzfach:

die Stellen des Controleurs bei der Stempelverwaltung, der Chausseegelderheber, der Erheber und Controleure der Brückenzölle, der Ortseinnehmer in den kleineren Städten und auf dem Lande, der Gehülfen der Ortseinnehmer in größeren Städten, der Waagenmeister und Controleure, der Speicherverwalter, der Steuer- und Domänen-Pfandmeister, der Steuer- und Zollaufseher;

II. im Forstfach:

die Stellen der Forstwarte;

III. im Baufach:

die Stellen der Hof- und Kreisbauaufseher;