Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/698

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 51.


O
r
d
n
u
n
u
g
s
-
N
u
m
m
e
r.
Benennung der Gegenstände.
Maß-
stab
der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
Für
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-
Gewicht:
nach dem
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung des
Thalers
in 30stel und 24stel),
beim
nach dem
24 1/2-Gulden-Fuß,

beim
Eingang. Ausgang. Eingang. Ausgang.
Rthl. SGr.
(gGr.)
Rthl. SGr.
(gGr.)
fl. kr. fl. kr.
Pfund.
1 Abfälle
von Gerbereien das Leimleder; Thier-
flechsen, Abfälle und Theile von
rohen Häuten und Fellen, abgenutzte
alte Lederstücke, Hörner, Hornspitzen,
Hornspäne, Klauen u. Knochen, letz-
tere mögen ganz oder zerkleinert sein
Anmerk. Knochen, seewärts von der Russi-
schen bis zur Mecklenburgischen
Grenze ausgehend zollfrei.






1 Zentr.






frei.






-






-






15
(12*[1])






frei.






-






-






52 1/2
2 Baumwolle u. Baumwollenwaaren:
a. Rohe Baumwolle

1 Zentr.

frei

-

-

5
(4)

frei.

-

-

17 ½
b. Baumwollengarn, ungemischt oder
gemischt mit Wolle oder Leinen:
1) ungebleichtes ein- und zweidrähti-
ges, und Watten

1 Zentr.

3

-

-

-

5

15

-

-
18 in Fässern
u. Kisten.
13 in Körben.
7 in Ballen.
2) ungebleichtes drei- und mehrdräh-
tiges, ingleichen alles gezwirnte,
gebleichte oder gefärbte Garn


1 Zentr.


8


-


-


-


14


-


-


-
c. Baumwollene, desgleichen aus Baum-
wolle und Leinen, ohne Beimischung
von Seide, Wolle und anderen
Thierhaaren gefertigte Zeuge und
Strumfwaaren, Spitzen (Tüll), Po-
samentier-, Knopfmacher-, Sticker-
und Putzwaaren; auch dergleichen
Zeug- und Strumpfwaaren mit
Wolle gestickt oder brochirt; ferner
Gespinnste und Tressenwaaren aus
Metallfäden (Lahn) und Baum-
wolle oder Baumwolle und Lei-
nen, außer Verbindung mit Seide,
Wolle, Eisen, Glas, Holz, Leder,
Messing, Stahl und anderen Ma-
terialien
1 Zentr. 50 - - - 87 30 - - 18 in Fässern
u. Kisten.
7 in Ballen.
  1. Die unter den Silbergroschen stehenden Ziffern bezeichnen 24stel des Thalers.