Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/751

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 53.
Darmstadt am 14. December 1853.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Erhebung des Chausseegeldes auf den Staats- und Provinzialstraßen betr.; - 2) Bekanntmachung, die Freiherrlich von Weyherische Eleonorenstiftung betr.; - 3) Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage dritter Klasse von 910 fl. in der Gemeinde Heppenheim a. d. W. betr.; - 4) Erhebung in den Freiherrnstand; - 5) Ordensverleihungen; - 6) Namensveränderung; - 7) Dienstnachrichten; - 8) Charakterertheilung; - 9) Versetzungen in den Ruhestand; - 10) Concurrenzeröffnungen; - 11) Sterbfälle.


Bekanntmachung,
die Erhebung des Chausseegeldes auf den Staats- und Provinzialstraßen betreffend.

Die in dem nachstehenden Verzeichnisse enthaltenen Abänderungen des am 23. März 1846 in Nr. 18. des Regierungsblatts bekannt gemachten Verzeichnisses der zur Erhebung des Chausseegeldes auf den Staats- und Provinzialstraßen des Großherzogthums bestimmten Orte und der Entfernungen der im Chausseezuge liegenden Orte von einander wird hierdurch unter dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom 1. Januar 1854 an die Erhebung des Chausseegeldes nach Maßgabe dieses Verzeichnisses erfolgen wird.

Darmstadt den 25. November 1853.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. von Schenck.
Meisenzahl.