Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/020
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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13) | Johannes Wohlfahrt von Heppenheim, wegen im 4. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 13. September 1859; |
31) | Daniel Bott von Neu-Isenburg, wegen im 4. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 4 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 20. September 1859; |
32) | Valentin Schmidt von Griesheim, wegen Widersetzung, sowie wegen 2 kleiner und 1 einfachen, im 3. Rückfall verübten Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 14 Monaten, durch Urtheil vom 20. September 1859; |
33) | Damian Heim von Mainz, wegen im 10. Rückfall verübten einfachen Diebstahls, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren, durch Urtheil vom 23. September 1859; |
34) | Daniel Kilian von Nieder-Ramstadt, wegen einfachen, im 2. Rückfall verübten Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr, durch Urtheil vom 27. September 1859. |
Andreas Schatzel von Mainz, wegen im 7. Rückfall verübten kleinen Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, durch Urtheil vom 15. April 1859. | |
Jacob Frick von Pfungstadt, wegen im 1. Rückfall verübter Eigenthumsbeschädigung, in eine Correctionshausstrafe von 11/2 Jahren, durch Urtheil vom 13. April 1859. | |
1) | Peter Becker, Sohn von Andreas Becker von Groß-Umstadt, wegen verschiedener Diebstähle, in eine Correctionshausstrafe von 12 Monaten, durch Urtheil vom 1. April 1859; |
2) | Konrad Brunner, Uhrmacher von Darmstadt, wegen Unterschlagung, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 12 Monaten, durch Urtheil vom 6. April 1859. |
Philipp Morgenroth von Weiten-Gesäß, wegen 3 kleiner und 1 einfachen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 14 Monaten, durch Urtheil vom 22. Juli 1859. | |
Johannes Ebert von Offenbach, wegen kleinen Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 14 Monaten, durch Urtheil vom 27. August 1859. |
- Erledigt sind:
1) die zweite evangelische Pfarrstelle zu Münzenberg, im Kreise Friedberg, mit welcher die erste Schulstelle daselbst verbunden ist, mit einem Gehalt von 706 fl.;
2) die Stelle eines Steuercommissärs für das Steuercommissariat Langen; concurrenzfähige Bewerber haben sich binnen einer Frist von vier Wochen zu melden.