Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/121
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Nr. 9.
Großherzogliches Kreisamt Offenbach.
v. Starck.Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Strafurtheile der Gerichte der Provinz Rheinhessen.
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| Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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1940 Gulden von den Mitgliedern der Gemeinde daselbst und von den Landgemeinden 200 Gulden Beitrag zu der Besoldung des Rabbiners aufgebracht werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
- Offenbach, den 29. Februar 1860.
v. Starck.
| Es wurden verurtheilt: | ||
| 1) | Joseph Müller, Kuhhirte von Bingen, wegen Meineids, durch Urtheil vom 18. Juli 1859 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten. | |
| 2) | David Wiesend, Taglöhner von Gonsenheim, wegen fortgesetzten Raubes und kleinen Diebstahls, durch Urtheil vom 19. Juli 1859 in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren und 2 Monaten. | |
| 3) | Christoph Weisbach, Landwirth von Worms, wegen Verführung und Mißbrauchs zur Unzucht und Blutschande, durch Urtheil vom 20. Juli 1859 in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren. | |
| 4) | Johann Thomas, Taglöhner aus Mainz, wegen fortgesetzten ausgezeichneten und kleinen Diebstahls, durch Urtheil vom 21. Juli 1859 in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren mit Schärfung. | |
| 5) | Durch Urtheil vom 23. Juli 1859: | |
| a) Philipp Helmling, Schuhmachergeselle aus Westhofen, wegen Meineids zu 1 Jahr Correctionshaus, | ||
| b) Adam Blaum, Ackersbursche aus Heßloch, wegen intellectueller Urheberschaft bei vorbenanntem Verbrechen in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren. | ||
| 6) | Johann Kehr, Dienstknecht aus Pfeddersheim, wegen fortgesetzten ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 25. Juli 1859 in eine Zuchthausstrafe von 21 /2 Jahren mit Schärfung. | |
| 7) | Jacob Kolb, Leineweber aus Nieder-Ingelheim, wegen Meineids, durch Urtheil vom 26. Juli 1859 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr. | |
| 8) | Rudolph Becker, Dienstknecht aus Eich, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolge, durch Urtheil vom 27. Juli 1859 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren. | |
| 9) | Balthasar Leisenheimer II., Schmied aus Spiesheim, wegen Verführung und Mißbrauchs zur Unzucht, durch Urtheil vom 27. Juli 1859 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren. | |
| 10) | Hermann Klein, Ellenwaarenhändler aus Bingen, wegen betrügerischen und einfachen Bankrotts, durch Urtheil vom 27. Juli 1859 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren. | |
| 11) | Jacob Weigel, Schneider aus Mutterstadt, im Königreich Bayern, wegen Meineids, durch Urtheil vom 5. October 1859 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre. | |
| 12) | Adam Berg, Taglöhner aus Worms, wegen Raubes, durch Urtheil vom 10. October 1859 in eine Zuchthausstrafe von 12 Jahren mit Schärfung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe. | |