Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/142

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 12.


liegenden Orte von einander unter dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom 1. Mai. laufenden Jahres an die Erhebung des Chausseegeldes nach Maßgabe dieses Verzeichnisses erfolgen wird.

Darmstadt, den 30. März 1860.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. v. Schenck.
Meisenzahl.
Angabe
einer Abänderung des am 23. März 1846 (in Nr. 18 des Regierungsblatts) bekannt gemachten Verzeichnisses der zur Erhebung des Chausseegeldes auf den Staats- und Provinzialstraßen des Großherzogthums bestimmten Orte und der Entfernungen der im Chausseezuge liegenden Orte.
Nr. und Bezeichnung
der Straße im Längen-
Verzeichnisse (Nr. 18
des Regierungsblatts
von 1846)
Namen der Orte im Straßenzuge.
Entfernung
der Orte.

Klafter.
Länge der
Hauptstrecken.

Klafter.
5. Straße vom
Wormser Fahrt
über Worms nach
Kreuznach.
Vom Wormser Fahrt bis Flomborn, wie seither im Ganzen 8200 8200
von Flomborn bis Einschnitt von Eppelsheim 800 2600
vom Einschnitt von Eppelsheim bis Einschnitt der Esselborner Straße 500
vom Einschnitt der Esselborner Straße bis Einschnitt des ersten Kettenheimer-Dautenheimer Wegs 200
vom Einschnitt des ersten Kettenheimer-Dautenheimer Wegs bis Einschnitt des zweiten Kettenheimer-Dautenheimer Wegs 200
vom Einschnitt des zweiten Kettenheimer-Dantenheimer Wegs bis Alzey 900
von Alzey bis zur Preußischen Grenze gegen Kreuznach wie seither im Ganzen 10,100 10,100
20,900 20,900



Bekanntmachung,
die Brandentschädigungsbeiträge für 1859 betreffend.

Das Bedürfniß der Großherzoglichen Brandversicherungskasse für das Jahr 1859 berechnet sich, - aus Anlaß der in demselben Jahre stattgehabten vielen, wie bekannt, mitunter sehr bedeutenden Brände, namentlich:

zu Klein-Umstadt am 14. August mit 89378 fl.
" Alten-Lotheim am 12/13. Mai " 62965 "
" Sponsheim am 1/2. November " 23499 "