Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/230

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 20.


Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Starkenburg.
Es wurden verurtheilt:
I. Von dem Großherzoglichen Assisenhof der Provinz Starkenburg:
1) Philipp Dörr, ohne Gewerbe, von Fränkisch-Crumbach, durch Urtheil vom 3. October 1859, wegen ausgezeichneten Diebstahls im 5. Rückfall, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
2) Lorenz Werner, ohne Gewerbe, von Gronau, durch Urtheil vom 4. October 1859, wegen Verführung zur Unzucht, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
3) Salome, geb. Bauer, Wittwe des Adam Wenzel von Klein-Auheim, durch Urtheil vom 5. October 1859, wegen Meineids, in eine Correctionshausstrafe von 14 Monaten.
4) Carl Luckhaupt, Handarbeiter von Nieder-Ramstadt, durch Urtheil vom 7. October 1859, wegen Versuchs der Nothzucht, in eine Correctionshausstrafe von 11/2 Jahren.
5) Johann Littmann, Korbmacher und Taglöhner von Momart, durch Urtheil vom 10. October 1859, wegen Verführung zur Unzucht, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren.
6) Anna Margaretha, geborne Muhn, Ehefrau des Michael Friedrich von Nieder-Kinzig, durch Urtheil vom 11. October 1859, wegen Meineids, in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten.
7) Heinrich Keller, Taglöhner von Gräfenhausen, durch Urtheil vom 12. October 1859, wegen ausgezeichneten Diebstahls in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren.
8) Durch Urtheil vom 13. October 1859, wegen im Complott verübter Körperverletzung mit tödtlichem Erfolge:
Johann Mink, Schuhmachergeselle von Hähnlein, in eine Zuchthausstrafe von 7 Jahren;
Johann Knapp, Schuhmachergeselle von Heppenheim,
Balthaser Fröhlich, Knochen- und Lumpensammler von Höchst,
Heinrich Lorz, Knopfdreher von Groß-Zimmern,
Heinrich Möbus, Schuhmachergeselle von Trebur, und
Adam Röder, Schuhmachergeselle von Fränkisch-Crumbach,
Jeder in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
9) Wilhelm Schneider, Taglöhner von Rüsselsheim, durch Urtheil vom 9. Januar 1860, wegen ausgezeichneten Diebstahls im 4. Rückfalle, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 21/2 Jahren, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 3 Jahren nach verbüßter Strafe.
10) Peter Bernhard, Dienstknecht von Glattbach im Königreich Bayern, durch Urtheil vom 10. Januar 1860, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg, in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren.
11) Emma Becht, geb. Schwemmer, Ehefrau des Buchbinders Jacob Becht von Darmstadt, durch Urtheil vom 12. Januar 1860, wegen fortgesetzter Wechselfälschung, sowie wegen weiterer Fälschung einer Privaturkunde, in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren.
12) Georg Appel, Steinhauergeselle von Raibach, durch Urtheil vom 13. Januar 1860, wegen Versuchs der Nothzucht, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren.
13) Heinrich Kohl, Schuhmachergeselle von Götzenhain, durch Urtheil vom 14. Januar 1860, wegen Nothzucht in eine Zuchthausstrafe von 21/4 Jahren.