Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/054
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Nr. 10.
(Unterschrift des Tabackpflanzers.)
Georg Huber.[GWR 2]
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.)
Königliches Steueramt.
Küsell.[GWR 2]
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
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Muster c
(zu § 13)
(zu § 13)
Hauptsteueramtsbezirk Prenzlau. Steuerhebebezirk. |
Verwiegungsstelle Schwedt. Gemeinde Dambach. |
von unversteuertem inländischem Taback zur Verwiegung. | ||
1. | War die Feststellung auf die Blätterzahl gerichtet, so sind Einträge in den Spalten 1 bis 5, war die Feststellung auf die Gewichtsmenge gerichtet, so sind Einträge in den Spalten 6 bis 8 zu machen. | |
2. | Soll der Taback nach der Verwiegung von dem Tabackpflanzer zurückgenommen und unversteuert weiter aufbewahrt werden, so ist dies in Spalte 8 anzugeben; gleichzeitig sind daselbst die Räume zu bezeichnen, in welchen die Lagerung stattfinden soll. |
in Bezug auf die Versteue- rung oder Weiter- abfertigung des Tabacks. | |||||||||
der Bündel. |
Blätter in dem Restbündel. |
sonstige Abfälle |
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des Tabacks. | |||||||||
(Die Feststellung war auf die Blätterzahl gerichtet.) |
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(Die Feststellung war auf die Gewichtsmenge gerichtet.) |
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blätter |
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2 |
Päcke |
sonstige Abfälle |
Dambach, den 1ten November 1880.
Georg Huber.[GWR 2]
Abgegeben Schwedt, den 1ten November 1880.
Eingetragen in das Verwiegungsregister unter Nr. 45.
Königliches Steueramt.
Küsell.[GWR 2]
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)