Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/205

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Nr. 22.


Die vorseits verzeichneten .. .. .. .. .. .. .. .. Probegebunde wiegen

in Summe = .. .. .. Kiligramm.


Hiernach also die überwiesenen .. .. .. .. .. .. Gebunde

in Summe = .. .. ..





      Den Empfang von .. .. .. .. .. .. .. Gebunde Eichenlohrinde, in Worten: .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. erkennt hierdurch quittirend an:



      Die richtige Abwiegung der Probegebunde, sowie die Richtigkeit der Abzählung und Ueberweisung bescheinigen :



Anmerkung:       Die Ausfüllung der zwei letzten Spalten findet nur dann statt, wenn es die Großherzogliche Oberförsterei für nöthig hält.