Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/274

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Nr. 23.



Muster 5
(zu § 12).

Benachrichtigung.


      Dem Tabakpflanzer Herrn Georg Huber[GWR 1] zu Dambach wird unter Bezugnahme auf § 7 des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabaks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) der nachstehende Auszug aus dem Register über die Revision der in der Gemarkung Dambach mit Tabak bepflanzten Grundstücke unter dem Bemerken mitgetheilt, daß er gegen die danach erfolgte Festsetzung der von ihm nach § 6 des gedachten Gesetzes zu vertretenden Tabakmenge bei der Steuerbehörde Einspruch erheben kann.
      Der Einspruch hat den Betrag der verlangten Ermäßigung genau zu bezeichnen und muß der unterzeichneten Steuerhebestelle innerhalb einer präclusivischen Frist von drei Tagen nach dem Empfang dieser Benachrichtigung schriftlich zugestellt werden.
      Schwedt, den 14. August 1880.

(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.)
Königliches Steueramt
Küsell.
[GWR 1]





Auszug
aus dem Revisionsregister der Gemeinde Dambach für das Erntejahr 1880
Lau-
fende
Nr.
Der von dem Tabakpflanzer
angemeldeten Grundstücke
Festsetzung der mindestens zur Ver-
wiegung zu stellenden Tabakmenge
Bemerkungen.
Lage.
Flächen-
inhalt
nach der
amtlichen
Prüfung.
nach der
Blätterzahl.
nach
dem Gewicht.
Ar.

Meter.
Stück.
kg
1.
2.
3.
4.
5.
6.
1.

2.




Am Wege nach Schwedt

In der Trift
38

53
17

87
115500

163080
-

-



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. 1,0 1,1 Sämtliche Personennamen auf der Seite 274 sind fiktiv! Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „fiktive Namen“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.