Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/274
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Muster 5
(zu § 12).
Dem Tabakpflanzer Herrn Georg Huber[GWR 1] zu Dambach wird unter Bezugnahme auf § 7 des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabaks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) der nachstehende Auszug aus dem Register über die Revision der in der Gemarkung Dambach mit Tabak bepflanzten Grundstücke unter dem Bemerken mitgetheilt, daß er gegen die danach erfolgte Festsetzung der von ihm nach § 6 des gedachten Gesetzes zu vertretenden Tabakmenge bei der Steuerbehörde Einspruch erheben kann.
Der Einspruch hat den Betrag der verlangten Ermäßigung genau zu bezeichnen und muß der unterzeichneten Steuerhebestelle innerhalb einer präclusivischen Frist von drei Tagen nach dem Empfang dieser Benachrichtigung schriftlich zugestellt werden.
Schwedt, den 14. August 1880.
Königliches Steueramt
Küsell. [GWR 1]
aus dem Revisionsregister der Gemeinde Dambach für das Erntejahr 1880
fende Nr. |
angemeldeten Grundstücke |
wiegung zu stellenden Tabakmenge |
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inhalt nach der amtlichen Prüfung. |
Blätterzahl. |
dem Gewicht. | ||||
Meter. |
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1. 2. |
Am Wege nach Schwedt In der Trift |
38 53 |
17 87 |
115500 163080 |
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