Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/309

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Nr. 24.


b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung)
bei Tage:
bei Dunkelheit:
Einfahrtfrei abgehendTag.jpg       Beide Telegraphenarme müssen schräg rechts nach oben gerichtet sein (unter einem Winkel von etwa 45°). Einfahrtfrei abgehendDunkelheit.jpg       Beide Signallaternen am Telegraphenmaste zeigen nach Außen grünes Licht und nach Innen (dem Bahnhofe zugekehrt) weißes Licht.
C. Ausfahrt ist gesperrt.
Für das durchgehende und das abzweigende Geleis (Ablenkung)
bei Tage:
bei Dunkelheit:
AusfahrtgesperrtTag.jpg        Der obere Telegraphenarm muß nach rechts wagerecht gestellt sein. AusfahrtgesperrtDunkelheit.jpg       Die obere Signallaterne am Telegraphenmaste zeigt nach Innen (dem Bahnhofe zugekehrt) rothes Licht und nach Außen (der freien Bahnstrecke zugekehrt) weißes Licht. (Die andere Signallaterne zeigt kein Licht.)
D. Ausfahrt ist frei.
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis)
bei Tage:
bei Dunkelheit:
AusfahrtfreiTag.jpg       Der obere Telegraphenarm muß schräg rechts nach oben gerichtet sein (unter einem Winkel von etwa 45°). AusfahrtfreiDunkelheit.jpg       Die obere Signallaterne am Telegraphenmaste zeigt nach Innen (dem Bahnhofe zugekehrt) weißes Licht und nach Außen ist dieselbe geblendet. (Die andere Signallaterne zeigt kein Licht.)
b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung)
bei Tage:
bei Dunkelheit:
Ausfahrtfrei abgehendTag.jpg       Beide Telegraphenarme müssen schräg rechts nach oben gerichtet sein (unter einem Winkel von etwa 45°). Ausfahrtfrei abgehendDunkelheit.jpg       Beide Signallaternen am Telegraphenmaste zeigen nach Innen (dem Bahnhofe zugekehrt) weißes Licht und nach Außen sind dieselben geblendet.