Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/351

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Nr. 31.



       den Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienst führenden Schulzeugnisses.
12. Die Prüfung der vorgelegten Papiere erfolgt durch den Landwehr-Bezirks-Kommandeur nach Maßgabe der im § 90 der E. O. niedergelegten Grundsätze, und ertheilt derselbe, sofern er kein Bedenken hat, unter Eintragung auf den Ersatz=Reserve-Schein die nur für das Kalenderjahr der Ueberweisung zulässige Berechtigung. Auf Beschwerden gegen den ablehnenden Bescheid des Landwehr-Bezirks-Kommandeurs entscheidet die Ober-Ersatz-Kommission. E. O. § 2. 4.
      Der Tag der Wiederaushändigung des Ersatz-Reserve-Passes ist auf demselben zu vermerken.
13. Uebungspflichtige Ersatz-Reservisten unterstehen in Bezug auf Auswanderungs-Erlaubniß, Entlassung aus der Staatsangehörigkeit, Befolgung des Einberufungsbefehls sowie als Angehörige des aktiven Heeres während einer Uebung den für Reservisten und Wehrleute geltenden Vorschriften (§ 7. 11 und 14).
      N. z. R. M. G. Art. Il. § 3. 8.
      Die Einberufung für die erste Uebung ist mit Aushändigung des Ersatz-Reserve-Passes als erfolgt anzusehen; in anderen Fällen gilt dieselbe als erfolgt, nachdem die Gestellungs-Ordre ausgehändigt, oder eine öffentliche Aufforderung zur Gestellung ergangen ist.


       § 23. 3 und 4 ist zu streichen und dafür zu setzen:
       3. Die Zurückstellung des zum Waffendienst nicht heranzuziehenden Eisenbahn-Personals ist im Oktober j. J. unter Uebersendung einer "Namen, Militär-Charge, Waffengattung, Jahresklasse und Aufenthaltsort" angebenden Gesammt-Liste und einer Bescheinigung über die Anstellung im Eisenbahn-Dienst für jeden einzelnen nach Schema C, durch die Bahnverwaltungen bei den Landwehr-Bezirks-Kommandos zu beantragen.


Schema C.
4. Die verfügte Zurückstellung wird auf dieser Bescheinigung vermerkt und hat bis zum 1. Dezember des nächsten Jahres Gültigkeit.
      Die Bescheinigung geht demnächst an die Bahnverwaltung zurück.