Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B021
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Beilage Nr. 3.
Bekanntmachung,
die Besoldung des Rabbinen zu Alzey betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Alzey.
Wolf.
Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Oppenheim.
Großherzogliches Kreisamt Oppenheim.
Kekulé.
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die Besoldung des Rabbinen zu Alzey betreffend.
Zum Gehalt des Rabbinen zu Alzey einschließlich 4 pCt. Hebgebühren haben die Israeliten der Landgemeinden des Rabbinats Alzey 327 für das Jahr 1880 beizutragen und sind hiernach auf einen Gulden Normalsteuerkapital 1,335 auszuschlagen.
Alzey, den 12. Januar 1880.
Wolf.
Vorstehende Uebersicht wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht , daß die Erhebung der Umlagen in den Monaten Februar, April, Juni, August, October und December 1880 zu geschehen hat.
Oppenheim, am 20. Januar 1880.
Kekulé.