Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B032
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 5.
Darmstadt, den 25. Februar 1880.
Bekanntmachung,
die Einberufung der zweiten ordentlichen Landes-Synode der evangelischen Kirche des Großherzogthums betreffend.
Großherzogliches Oberconsistorium.
Dr. Goldmann.
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Beilage Nr. 5.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Einberufung der zweiten ordentlichen Landes-Synode der evangelischen Kirche des Großherzogthums betreffend. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Lauterbach. - 3) Bekanntmachung, Niederschlagung der Hälfte des vierten Zieles der Communalumlagen der israelitischen Religionsgemeinde Biblis für 1879 betreffend. - 4) Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Offenbach. - 5) Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Mainz. - 6) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 7) Dienstnachrichten. - 8) Charakterertheilungen. - 9J Concurrenzeröffnungen. - 10) Sterbefälle. |
die Einberufung der zweiten ordentlichen Landes-Synode der evangelischen Kirche des Großherzogthums betreffend.
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog zu beschließen geruht haben, daß die zweite ordentliche Landes-Synode der evangelischen Kirche des Großherzogthums hierher berufen und Dienstag den 2. k. M. nach Einleitung durch öffentlichen Gottesdienst eröffnet werde, so wird dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß den einzelnen Mitgliedern der Landes-Synode noch besondere Einladungsschreiben zugehen werden.
{{Sperrschrift |Darmstadt, den 18. Februar 1880.
Dr. Goldmann.
Ackermann.