Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B091
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Beilage Nr. 12.
Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Schotten.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
<<<Vorherige Seite [B090] |
Nächste Seite>>> [B092] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
eines gemeinschaftlichen bürgerlichen Gesetzbuchs auch bei Großherzoglichem Oberlandesgerichte.
zugelassen.
(cf. Bekanntmachung vom 20. Juni 1879, die Rechtsanwaltsordnung für das Deutsche Reich betreffend, Regierungsblatt Nr. 31 Seite 490.) |
2) Rechtsanwalt Balz zu Worms ist bei Großherzoglichem Amtsgerichte Worms, bei der Kammer für Handelssachen mit dem Sitze in Worms und bei Großherzoglichem Landgerichte der Provinz Rheinhessen - womit gleichzeitig die Zulassung bei Großherzoglichem Oberlandesgerichte mit der sub 1 erwähnten Beschränkung verbunden ist - zugelassen.
3) Rechtsanwalt Dr. Kertell zu Worms ist bei der Kammer für Handelssachen mit dem Sitze in Worms zugelassen.
4) Rechtsanwalt Dr. Stephan zu Worms ist bei Großherzoglichem Amtsgerichte Worms und bei der Kammer für Handelssachen mit dem Sitze in Worms zugelassen.