Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B144

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
<<<Vorherige Seite
[B143]
Nächste Seite>>>
[B145]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 19.


Darmstadt, den 25. Juni 1880.



Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Vicinalwegbaufonds für die Provinz Rheinhessen für das Jahr 1876. - 3) Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Vicinalwegbaufonds für die Provinz Rheinhessen für das Jahr 1877. - 4) Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhof-Verbande zu Dalsheim gehörigen Israeliten betreffend. - 5) Bekanntmachung, die für das Jahr 1880/81 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Offenbach zu erhebenden Umlagen betreffend. - 6) Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Schotten. - 7) Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Darmstadt. - 8) Bekanntmachung, die für die Etatsperiode vom 1. Januar 1880 bis Ende März 1881 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Mainz zu erhebenden Umlagen betreffend. - 9) Ordensverleihung. - 10) Concurrenzeröffnungen.


Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schiffer Christoph Acker zu Seligenstadt, in Anerkennung der von demselben mit Muth und Entschlossenheit am 7. März l. J. vollbrachten Rettung des 6 Jahre alten Franz Acker zu Seligenstadt vom Tode des Ertrinkens, eine Geldprämie zu verleihen geruht, nachdem demselben bereits unterm 20. August 1867 für eine ähnliche That das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift "Für Rettung von Menschenleben" Allergnädigst verliehen worden ist.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 9. Juni 1880.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
Knorr.
Schaum.