Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B151

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Beilage Nr. 19.


Bekanntmachung,
die für die Etatsperiode vom 1. Januar 1880 bis Ende März 1881 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Mainz zu erhebenden Umlagen betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen von der Stadt Mainz für die Zeit vom 1. April 1880 bis Ende März 1881 folgende Umlagen in 6 Zielen erhoben werden:

828 822 Mark 5.svg
mit einem Ausschlags-Coefficienten von 42 Pfennig 5.svg auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen.
2058 Mark 5.svg
mit einem Ausschlags-Coefficienten von 0,593 Pfennig 5.svg Kirchenbedürfnisse auf das Steuerkapital der evangelischen Einwohner.

      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebungsziele auf die Monate April, Juni, August, October, December 1880 und Februar 1881 festgesetzt worden sind.
      Mainz, den 7. Juni 1880.

Großherzogliches Kreisamt Mainz.
v. Röder.



Ordensverleihung.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 30. Mai dem Kriegskassediener i. P. Johannes Schäfer dahier das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste" zu verleihen.

Concurrenzeröffnungen.
      Erledigt sind:
1) die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Schwanheim, im Kreise Bensheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
2) die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Massenheim, im Kreise Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
3) die mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bobstadt, im Kreise Bensheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
4) eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Aspisheim, im Kreise Bingen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
5) eine Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Seligenstadt, im Kreise Offenbach, mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden Gehalte von 1000-1400 Mark 5.svg;
6) eine mit einem seminaristisch gebildeten Lehrer zu besetzende Gesanglehrerstelle und die mit einem seminaristisch gebildeten Lehrer zu besetzende 2. Turnlehrerstelle an der Volksschule zu Mainz, beide mit einem Minimalgehalte von 1200 Mark 5.svg
      Die Concurrenzausschreiben in der Beilage Nr. 15 des Großherzoglichen Regierungsblatts vom 25. Mai d. Js. (unter Ord.-Nr. 12 und 13) werden hiermit zurückgezogen.