Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B212
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 28.
Darmstadt, den 24. December 1880.
Bekanntmachung,
die Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum Hessen betreffend.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
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Beilage Nr. 28.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum Hessen betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Ergebnisse der Verwaltung der allgemeinen geistlichen Wittwenkasse vom Jahre 1878 betreffend. - 3) Dienstnachrichten. - 4) Dienstentlassung. - 5) Ruhestandsversetzungen. - 6) Concurrenzeröffnungen. - 7) Sterbefälle. - 8) Zur Nachricht. |
die Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum Hessen betreffend.
Nachstehende Abänderungen und Zusätze zu der Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum werden hierdurch zur Nachachtung mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß solche vom 1. Januar 1881 in Wirksamkeit treten.
Darmstadt, den 15. December 1880.
v. Starck.
Schaum.
Acidum | citrium | 10 | Gr. | 20 | |||
pulveratum | 25 | ||||||
Balsamum | Copaivae | 10 | 20 | ||||
100 | 150 | ||||||
Peruvianum | 1 | 6 | |||||
10 | 50 |