Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/018
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
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5) | die Ausführung der Deutschen Civilprozeßordnung und Concursordnung, | |
6) | das Verfahren in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit, | |
7) | die Uebertragung von Grundeigenthum und die Fortführung der Grundbücher in der Provinz Rheinhessen, | |
8) | den Gerichtsstand und das gerichtliche Verfahren in Ansehung des Landesherrn und der Mitglieder des Großherzoglichen Hauses, | |
9) | die Ausführung der Deutschen Strafproceßordnung, | |
10) | das Verfahren in Forst- und Feldrügesachen, | |
11) | das Notariat in der Provinz Rheinhessen, | |
12) | Maßregeln gegen den Coloradokäfer, | |
13) | die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Staats, | |
14) | die Einrichtung und die Befugnisse der Ober-Rechnungskammer, | |
15) | die Ausführung des Deutschen Gerichtskostengesetzes und der Deutschen Gebührenordnungen für Gerichtsvollzieher und für Zeugen und Sachverständige, | |
16) | die Anwendung des Stempels in der Provinz Rheinhessen, | |
17) | die Errichtung einer Landescultur-Rentenkasse, | |
18) | die Disciplinarverhältnisse der nicht richterlichen Staatsbeamten, | |
19) | die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit über die vor dem 1. Januar 1872 pensionirten und zur Disposition gestellten Militärärzte und Militärbeamten, |
20) | Maßregeln gegen die Reblaus, | |
21) | den Verkehr mit explosiven Stoffen, | |
22) | die Pfändung in dem nicht gerichtlichen Beitreibungsverfahren, insbesondere in dem Steuerexecutions- und in dem administrativen Beitreibungsverfahren, | |
23) | das Rechnungsjahr für den Haushalt der Provinzen und Kreise, | |
24) | das Rechnungsjahr für den Gemeindehaushalt. |
Wir haben diese Gesetzesentwürfe in der Fassung, in welcher dieselben aus den ständischen Berathungen hervorgegangen sind, genehmigt und in der vorstehend ausgeführten Reihenfolge im Regierungsblatt verkündigen lassen.
Gesetzesentwürfe, betreffend:
1) | die allgemeine Bauordnung, | |
2) | den Bau und die Unterhaltung der Kunststraßen, | |
3) | die Ausübung und den Schutz der Fischerei, | |
4) | die Anwendung der für die Großherzoglichen Civildiener bestehenden Bestimmungen auf die übernommenen Beamten und Bediensteten der Oberhessischen Eisenbahnen. |